News zu Beruf und Karriere

Immer wieder kurstierten Klagen von Mitarbeitern, die Kopfschmerzen und Atemprobleme auf Laserdrucker am Arbeitsplatz zurückführten. Eine Studie ergab nun, dass der Einsatz von Laserdruckern nicht zu gesundheitsschädlichen Schäden führt. Trotzdem ist es ratsam, Laserdrucker und Fotokopierer am Arbeitsplatz in einem extra Raum unterzubringen, um die Beschäftigten zu schützen.

Die WM in Brasilien hat begonnen und dauert rund vier Wochen. Die Spiele werden meist in den späten Abendstunden übertragen und dies lässt sich nicht unbedingt gut mit den Arbeitszeiten vieler Menschen vereinbaren. Aber Fußball muss sein. Das Reiseportal ab-in-den-Urlaub wollte es genau wissen und gab eine Umfrage in Auftrag, als deren Ergebnis sich herauskristallisierte, dass  ein guter Teil der Arbeitnehmer plant, mindestens zwei Tage blau zu machen.

Heute  beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien und sie dauert bis zum 13.7., dem Tag der großen Entscheidung. Die Spiele finden oft spät in den Abendstunden statt, in denen Arbeitnehmer nicht unbedingt zu Hause sind, sondern arbeiten. Wie sieht es mit fernsehen aus? Prinzipiell braucht jeder Arbeitnehmer die Genehmigung des Chefs, um die Spiele zu verfolgen. Dies wird von Unternehmen zu Unternehmen anders gehandhabt.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro soll eingeführt werden und wurde jüngst im Bundestag diskutiert. Befürworter und Gegner melden sich zu Wort. Da lohnt sich ein Blick auf andere Staaten und deren Regelung. Dieser Frage ist das WSI nachgegangen und listet die Länder einschließlich der Mindestlöhne detailliert auf. Hier das Ergebnis:

Die Berliner Tageszeitung hat jüngst ausdrücklich ein Volontariat nur für  Frauen mit Migrationshintergrund ausgeschrieben.  Hintergedanke der Zeitung war nach eigenen Angaben, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.  Ein abgelehnter Ukrainer klagte gegen die Zeitung und erhielt vor dem Arbeitsgericht Recht.  Als Entschädigung erhält er drei Monatsgehälter.

Der Mindestlohn soll kommen und für alle gelten. Darüber freuen sich die Arbeitnehmer, denn endlich habe sie etwas mehr Geld im Portemonnaie. Aber er könnte auch negative Folgen mit sich bringen. Dies gilt zum Beispiel für Schüler und Studenten, die ein Praktikum machen möchten. Dauert es länger als sechs Wochen, haben diese Anspruch auf den Mindestlohn, wenn er eingeführt ist.

Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber,  muss er nicht nur kündigen, sondern auch der Veröffentlichung seiner Daten auf der Firmenwebseite des früheren Arbeitgebers widersprechen. Ansonsten gilt die stille Duldung. Kommt der frühere Arbeitgeber diesem Wunsche nicht nach, bleibt nur die Klage vorm Gericht. Wie diese ausgeht, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von der Art der Mitarbeiterpräsentation ab.

Ein Mitarbeiter darf an seinem Arbeitsplatz das Internet zu privaten Zwecken nur nutzen, wenn der Chef damit einverstanden ist. Ansonsten droht eine Abmahnung und sogar eine ordentliche Kündigung ist erlaubt, wenn sich der Betreffende Mitarbeiter nicht an diese Regelung hält. Dies geht aus einem Urteil des  Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom Januar 2014 hervor (Az.: 1 Sa 451/13).

Nach einer Umfrage des TÜV Rheinland sehen Mittelständler nicht unbedingt einen Zusammenhang zwischen Fachkräftemangel, der von 22 Prozent der Befragten gefürchtet ist und dem Gesundheits- und Arbeitsschutz in der Firma, der eher vernachlässigt wird. Dabei kann dieser helfen, Arbeitskräfte möglichst lange im Betrieb zu halten und Kosten für Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu mindern, argumentiert der TÜV-Rheinland. Zufriedene Mitarbeiter wechseln nicht so schnell zu einem anderen Arbeitgeber.

Zum 1.1.2015 soll der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nach den Plänen der Bundesregierung eingeführt werden. Welche Konsequenzen ergeben sie damit für Minijobs? Es kann der Fall eintreten, dass Minijobs versicherungspflichtig werden, wenn sie die Entgeltgrenze von jährlich  5.400 Euro überschreiten. Dann zahlen Arbeitgeber und  – nehmer Versicherungsbeträge.

Wer am Arbeitsplatz unbefugt Daten seiner Firma  löscht, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dies entschied das hessische Landesarbeitsgericht im August letztes Jahr (7 Sa 1060/10).  Der Arbeitnehmer hatte beim Arbeitsgericht Frankfurt zunächst teilweise recht bekommen und erst in zweiter Instanz das Nachsehen.

Alljährlich legt die EU-Kommission einen Länderbericht vor. Danach soll Deutschland einige Punkt im Budget überprüfen, etwa beim Arbeitsrecht. Nach Ansicht der EU-Kommission haben etwa Geringverdiener, eine zu hohe Steuer- und Abgabenlast zu tragen. Die Regierung solle des Weiteren dafür sorgen, dass Langzeitarbeitslose schneller in Lohn kommen und Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen umgewandelt würden.

Im Herbst 2013 entschied das BAG (6 AZR 121/12), dass bei einer Kündigung während der Probezeit  (in der Regel sechs Monate) der Betriebsrat zwar angehört werden muss, aber der Arbeitgeber muss die Gründe für die Kündigung nicht offenlegen. Es genüge die Mitteilung, dass er das Arbeitsverhältnis mit der betreffenden Person nicht fortsetzen möchte.

Mit dem eigenen Notebook oder Smartphone ins Büro und damit ans Firmennetz, das erlauben nach einer Bitcom Umfrage mehr als 40 Prozent der ITK-Unternehmen ihren Arbeitnehmern. Eine amerikanische Studie der IT Giganten Cisco belegt, die Mitarbeiter sind produktiver und motivierter, wenn sie das eigene Gerät benutzen, das ihnen vertraut ist.

Mehr als zwei Drittel aller Deutschen sind dem Gedanken nicht abgeneigt, sich eine Auszeit zu nehmen. Dies geht aus einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Trendence heraus. Aber die Arbeitgeber sind in dieser Frage etwas zurückhaltender. Auch wenn sie positive Erfahrungen mit der Auszeit gemacht haben, gehen sie damit nicht unbedingt an die Öffentlichkeit.