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Mindestlohn für Minijobs ab 2015
von Redaktion
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Mindestlohn auf Minijobs auswirkt. Viele befürchten eine Zunahme der Schwarzarbeit dahingehend, dass Lohn, der die Entgeltgrenze überschreitet unter der Hand ausbezahlt wird. Seriöse Firmen werden dies kaum erwägen. Hier kann es allerdings vorkommen, dass die Stundenzahl reduziert oder auf Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld verzichtet wird, um die Einhaltung der 5.400 Euro Grenze zu erreichen.
Wird dieser Betrag überschritten, sind Arbeitgeber und – nehmer verpflichtet, die Sozialabgaben zu bezahlen. Allerdings halten sich diese für den Arbeitgeber in Grenzen, nämlich in der Niedriglohngrenze. Minijobber haben Vorteile insofern, als er von seinem Bruttoverdienst höchstens 3,9 Prozent an die Rentenversicherung bezahlen müsste und die Arbeitgeber die anfallenden Steuern.
Hier gilt es nun die Entwicklung im kommenden Jahr abzuwarten. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes auf dem Jahr 2009, lag im Jahr 2006 der Stundenlohn bei Minijobbern schon über dem heute geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro, nämlich bei 8,88 Euro.