Weitere Karriere-News

Am Arbeitsplatz unbefugt Daten löschen: fristlose Kündigung

von

Hier wollte ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber, einem IT-Unternehmen, seinen Arbeitsvertrag aufheben, bzw. ändern. Dies wurde abgelehnt und der betreffende löschte daraufhin rund 400 kundenbezogene Datensätze im Outlook Server seiner Firma. Des Weiteren löschte er seine privaten E-Mails vom Server. Der Chef bemerkte einen Tag später die Löschung von Firmendaten und sprach eine fristlose Kündigung aus und eine fristgerechte. Der Arbeitnehmer klagte und erhielt teilweise Recht. Laut Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt war nur die fristgerechte Kündigung rechtens, nicht aber die fristlose.

 

Der Arbeitnehmer führte an, dass private Mails auf seinem Outlook Konto gespeichert gewesen seien, und diese den Arbeitgeber nichts angehen. Er könne die Löschung der Firmendaten nicht beweisen, wegen einem Beweisverwertungsverbot. Das Gericht in Frankfurt anerkannte nur die fristgerechte Kündigung. In der nächsten Instanz entschied das Gericht zugunsten des IT-Unternehmens. Die fristlose Kündigung sei rechtens. Der Arbeitnehmer dürfe ein Firmenkonto nicht privat nutzen. Somit liege kein Beweisverwertungsverbot vor.

Weitere Karriere-News

Zurück