News zu Beruf und Karriere

Wer eine Ausbildung macht, kann den Betrieb wechseln. Das steht ihm rechtlich zu. Gründe dafür gibt es viele. Manchmal stellt man nach einer gewissen Zeit fest, dass die Tätigkeit nicht die richtige ist. Sie kann körperlich zu anstrengend sein oder den Erwartungen nicht entsprechen. Es kommt auch vor, dass das Betriebsklima nicht stimmt und sich ein Azubi im Betrieb nicht wohlfühlt. Hier empfiehlt sich ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes. Das ist nicht nur in der Probezeit möglich, sondern auch später.

Im IHK Bereich konnten im Jahr 2013 rund 80.000 Lehrstellen nicht besetzt werden. Knapp ein Drittel der Betriebe aus Industrie und Handel waren nicht in der Lage, die angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Dies ist im Vergleich zu Vorjahr 2012 ein Anstieg um 7 Prozent. Das Problem betreffe in zwischen auch größere Betriebe, so der DIHK Präsident  Eric Schweitzer auf der jüngsten Pressekonferenz in Berlin.

Nach oder schon vor dem Abitur stellt sich für viele die Frage, Studium oder Ausbildung? Die Wahl fällt oft schwer. Soll man seinen Neigungen folgen oder dem zu erwartenden Einkommen. Nach einer neueren Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsordnung e.V., Berlin) lohnt sich ein Studium nicht in jedem Falle finanziell. Wer sich für eine Ausbildung im richtigen Sektor entscheidet, kann später genauso gut abkassieren.

Abitur und dann? Das Angebot für junge Menschen mit Hochschulreife ist riesig: Über 16.500 Studiengänge an etwa 400 Hochschulen gibt es. Eine unverzichtbare Orientierungshilfe bietet hier das Buch „Studien- & Berufswahl“ – der offizielle Studienführer für Deutschland. Die aktuelle Ausgabe für 2014/2015 ist ab sofort im Buchhandel für 8,90 Euro erhältlich oder kann online unter www.studienwahl.de direkt bestellt werden. Abiturienten und Schüler mit Fachhochschulreife erhalten es kostenlos an den Schulen laut der jüngsten Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit.

Bei Abiturienten ist das Lehrerstudium zweite Wahl. Es sind eher ängstliche junge Leute, die sich zum Lehramt hingezogen fühlen, und solche, die ein nicht so gutes Abitur hinlegen. Die Einserkandidaten unter den Abiturienten entscheiden sich ganz anders. Dies ergab eine Studie, durchgeführt vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und der Unternehmensberatung McKinsey. Die repräsentative Befragung ist Teil vom „Hochschulbildungsreport 2020“ den der Stifterverband heuer zum zweiten Mal vorlegt.

Für Azubis, die sich bereits im Berufsleben befinden, ist ein Aufstieg zum Akademiker möglich. Mit einem Aufstiegsstipendium lassen sich Studium und Ausbildung vereinbaren. Das Stipendium ist für Frauen und  Männer gedacht, die eine gewisse Berufserfahrung besitzen und darüberhinaus hochmotiviert und talentiert sind. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert damit Männer und Frauen, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen und zu unterstützen.

Innerhalb der Europäischen Union weist die Bundesrepublik mit 7,8 Prozent die geringste Quote auf. Bei Personen unter 25 Jahren hat die Erwerblosigkeit in der EU im Vergleich zum Vorjahr im Mai 14 um gut acht Prozent abgenommen und liegt bei rund 22 Prozent.  Am meisten arbeitslose Jugendliche gibt es nach wie vor in Griechenland und Spanien. Hier liegt der Anteil bei über 50 Prozent. Diese Zahlen gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg jüngst in einer Pressemitteilung bekannt.  Ähnlich gut schneidet nur noch Österreich mit 8,9 Prozent ab, gefolgt von den Niederlanden mit knapp 11 und Dänemark mit gut 12 Prozent.

Jeden Monat das nötige Kleingeld im Portemonnaie und dabei möglichst wenig Stress bei der Arbeit. Das hört sich gut an und so mancher träumt davon. Es muss kein Traum bleiben, er lässt sich realisieren unter einer Voraussetzung: Einer guten Ausbildung, die mindestens mit dem Bachelor abschließt. Dann stellt sich nur noch die Frage, was man studiert, nämlich die richtige Richtung. Dies lässt sich aus einer Studie ableiten, die der amerikanische Experte Shatkin machte.  Die Ergebnisse lassen sich auf Deutschland übertragen, da  hier ähnlich Strukturen bestehen wie in den USA.

In der Öffentlichkeit hält sich hartnäckig das Gerücht, dass  rund ein Fünftel der Jugendlichen die Ausbildung abbrechen und im Anschluss ohne jede Perspektive auf der Straße stehen. Auf der anderen Seite beklagen Unternehmen immer wieder einen Fachkräftemangel  und dass es nicht möglich sei, die Lehrstellen mit den geeigneten Jugendlichen zu besetzen. Eine Studie der IHK Lübeck kommt hingegen zu dem Ergebnis:  "Die Lösung des Ausbildungsvertrages ist keine Sackgasse. Viele Jugendliche haben Gründe für den Schritt und finden innerhalb kurzer Zeit etwas Neues", so IHK-Hauptgeschäftsführer Lars Schöning in Lübeck.

Wer ein Praktikum absolviert, hat ein Recht darauf, in dieser Zeit etwas zu lernen. Es geht daher nicht an, dass ein Praktikant vom Arbeitgeber missbraucht wird, indem er ihm zum Beispiel reguläre Tätigkeiten oder Kaffeekochen  machen lässt. Diese sind zu entlohnen.  Eine langweilige oder unbezahlte Tätigkeit braucht er nicht zu übernehmen.  Wer ein freiwilliges Praktikum macht, hat ein Recht auf Bezahlung. Diese richtet sich nach der Dauer und der Qualifikation des Betreffenden. Bei einem Pflichtpraktikum, etwa während der Schulzeit oder dem Studium, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Entlohnung.

Dass eine gute und solide Ausbildung für die Karriere wichtig ist, ist unumstritten.  Aber wer rastet der rostet, sagt ein altes Sprichwort und dies gilt auch für das berufliche Weiterkommen. Hier gibt es zahlreiche Angebote, zum Beispiel bei der IHK. Ob und inwieweit sich das für den einzelnen Teilnehmer lohnt, klärt eine neuere DIHK-Studie zur Weiterbildung 2014. Als zentrales Ergebnis kristallisierte sich heraus:  „Die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet sehr gute Perspektiven, die mit denen von Hochschulabsolventen durchaus Schritt halten können.“

Viele Frauen unterbrechen die berufliche Laufbahn, wenn Kinder kommen. Sie widmen sich der Erziehung und dem Haushalt mit aller Kraft. Denn Beruf und Familie lässt sich nicht einfach unter einen Hut bringen, außer der Ehepartner entlastet die Frau deutlich, etwa wenn er nur noch eine halbe Stelle annimmt. Aber das ist nicht die Regel. Frauen, die eine Mutterpause gemacht haben und wieder in den Beruf einsteigen möchten, können diese Zeit im Lebenslauf klar und deutlich angeben. Personaler von heute sehen darin keinen Nachteil, sondern eher einen Hinweis auf verschiedene Managerqualitäten der Frau.

Die Zahl der arbeitslosen Menschen hat von Juni auf Juli um 39.000 auf 2.871.000 zugenommen. Ein Anstieg ist im Juli aufgrund der einsetzenden Sommerpause üblich. Er fiel im Juli 2014 aber schwächer aus als in den letzten Jahren. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat deshalb um 12.000 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr waren 43.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, hat sich saisonbereinigt um 22.000 verringert. Insgesamt belief sich die Unterbeschäftigung im Juli 2014 auf 3.756.000 Personen. Das waren 112.000 weniger als vor einem Jahr.

Kündigung
Änderungskündigung nur wenn es die wirtschaftliche Lage eines Betriebes erfordert

In Krisenzeiten schauen die Arbeitgeber immer wieder nach Möglichkeiten, wo sie Geld einsparen können und plötzlich fehlen beim Arbeitnehmer am Monatsende Vergünstigungen, die er zuvor lange Zeit erhalten hatte. Darf das der Chef so einfach über den Kopf eines Mitarbeiters hinweg entscheiden? Arbeitsrechtler sagen hier klar nein. Einseitig darf der Chef solche Entscheidungen nicht fällen und die Mitarbeiter müssen sie nicht akzeptieren. Der Arbeitgeber hat nur Spielraum was den Inhalt und die näheren Umstände der Arbeit anbelangt. Dazu zählen zum Beispiel der tägliche Arbeitsbeginn und –ende oder Kleidervorschriften und wie das Betriebsgelände zu nutzen ist. Alles andere bedarf einer Änderungskündigung. Der aktuelle Arbeitsvertrag wird gekündigt und durch einen neuen ersetzt.

Arbeitschuhe
Arbeitsschuhe sind eindeutig absetzbar

Kleidungsstücke, die für die Ausübung einer Tätigkeit zwingend notwendig sind, lassen sich von der Steuer absetzen. Aber Achtung, wie die Kleidung in einzelnen Fällen steuerlich einzuordnen ist, kann recht unterschiedlich sein.  Und Kleidung, die bei der Ausübung einer Tätigkeit getragen wird, ist nicht automatisch von der Steuer absetzbar, da sie als Arbeitskleidung vom Fiskus nicht anerkannt wird.  Der Begriff Arbeitskleidung ist an zwei Voraussetzungen gebunden:  Sie muss zwingend für die Ausübung der Arbeit notwendig sein und sie darf ausschließlich zur Ausübung einer Tätigkeit geeignet sein.