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Die „taz“ verliert vor Berliner Arbeitsgericht mit einer Stellenausschreibung nur für Frauen

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Für das Berliner Arbeitsgericht stellt die Ausschreibung eine Diskriminierung der Männer dar und außerdem verstoße sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Gericht argumentierte, es gehe nicht an, Männer generell von einer Ausschreibung auszuschließen. Außerdem handle es sich um eine Volontariats Stelle, und trage damit nicht zu einem höheren Anteil von Frauen in Führungspositionen bei.

 

Die Stelle wird nun neu ausgeschrieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die „taz“ will anscheinend nicht dagegen vorgehen. Dies wäre beim Landgericht Berlin-Brandenburg möglich.  Zu wenige Frauen in Führungspositionen ist immer wieder ein Thema, aber dieser Ansatz einer Problemlösung scheiterte.  Außerdem war es wohl die falsche Ebene. Als Volontariat wird im Journalismus die Ausbildung bezeichnet, die zum geschützten Titel Redakteur/Redakteurin berechtigt.  Dies ist die unterste Ebene in der Karriereleiter, aber es kann der Beginn zu einer Führungsposition im Journalismus oder den Medien sein.

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