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Löschen von Mitarbeiterdaten auf Firmenwebseite

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Gerne werden Mitarbeiter auf der Firmenseite präsentiert. Dies schafft Nähe zum Kunden und jeder weiß, mit wem er es zu tun hat. Prinzipiell benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis des Betreffenden, wenn er ein Bild und persönliche Daten veröffentlicht, denn die Rechte liegen beim Einzelnen. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses   muss der Mitarbeiter die erteilte Genehmigung widerrufen. Kommt der Chef dem Wunsch nicht nach, bleibt nur die Klage.

 

Ob der Betreffende vor Gericht Recht bekommt, hängt vom Inhalt  der Präsentation des Mitarbeiters ab. Hier erfolgt eine Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.  Das Landesarbeitsgericht Köln entschied im Juli 2009 (Az.: 7 Ta 126/09) etwa, dass eine frühere Mitarbeiterin, die klagte, ein Foto akzeptieren musste, das sie bei de Arbeit in einer Bank am Telefon zeigte.  Ähnlich wird vermutlich von den Arbeitsgerichten entschieden, wenn jemand auf einem Bild nur Beiwerk ist.

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