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WM und Arbeitsplatz

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Prinzipiell besteht kein Anspruch darauf, die WM während der Arbeitszeit am Fernseher zu verfolgen. Viele Arbeitgeber kommen den Mitarbeitern entgegen, etwa Siemens. Hier dürfen sich diese für die Zeit eines Spiels abmelden und in den Fernsehraum gehen, wenn die Übertragung in ihre Arbeitszeit fällt.

 

Anders sieht es beim Radiohören aus. Dies ist nach einem BAG Urteil aus dem Jahr 1986 möglich, wenn der Arbeitnehmer seine Aufgaben fehlerfrei und zügig erledigt und die Kollegen oder Kunden nicht stört. Allerdings kann der Arbeitgeber es verbieten, benötigt dazu aber die Zustimmung des Betriebsrates, wenn einer da ist.  Möchte ein Mitarbeiter das Spiel im Internet verfolgen, braucht er ebenfalls die Genehmigung des Chefs. Dies gilt auch für den Fall, dass der Mitarbeiter das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen darf, weil die Spielübertragung zu viel Zeit in Anspruch nimmt.  

 

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