Vom 24. bis 27. August findet in Frankfurt am Main der XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit statt. Der Kongress seht unter dem Motto „Prävention nachhaltig gestalten“ und behandelt die Schwerpunkte „Präventionskultur, Präventionsstrategien – Vision Zero“, „Herausforderungen für die Gesundheit bei der Arbeit“ oder „Vielfalt in der Arbeitswelt“. Es schließt sich der Fachkongress Arbeitsschutz Aktuell vom 27. bis 29. August 2014 auf der Messe Frankfurt an und eine Fachmesse. Alle drei Bereiche sind eng miteinander verzahnt.
Das Arbeitszeitgesetz legt in § 4 die Pausen fest. Können diese nicht eingehalten werden, muss der Arbeitgeber eine Entschädigung bezahlen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln Anfang 2013 (5 Sa 376/13). Geklagt hatte eine Pflegehelferin in einem Altenheim. Sie verlangte rückwirkend für drei Jahre eine Entschädigung für nichteingehaltene Pausen und erhielt vom Gericht eine Entschädigung in Höhe von mehr als 5000 Euro zugesprochen. Eine stolze Summe, die sich vielleicht mancher Arbeitnehmer entgehen lässt, wenn er seine Pausen nicht einhalten kann.
Über Firmeneigentum dürfen Mitarbeiter nicht verfügen, auch wenn es nur um geringe Werte geht. Dies wird vom Gericht meist als ein Mangel an Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber interpretiert und die Kündigung für rechtens erklärt. Die Klagen von zwei Mitarbeitern eines bekannten Stiftherstellers gingen ganz unterschiedlich aus. Der eine wurde wieder eingestellt und der andere nicht, obgleich beide am gleichen Tatbestand beteiligt waren. Es entschieden zwei verschiedene Richter am Arbeitsgericht in Nürnberg.
In den Ferien werden Schüler und Studenten gerne als Aushilfskräfte eingestellt. Diese sind meist sehr motiviert und oft ergibt sich eine langfristige Zusammenarbeit mit einer Firma. So können Schüler als Azubis einsteigen und hier eine Ausbildung machen. Welche Regeln gelten für Schüler und Studenten, die während den Ferien arbeiten? Für Werkstudenten sind nur die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung zu entrichten. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen.
Immer mehr junge Frauen wünschen sich eine finanzielle Unabhängigkeit durch Arbeit. Aber der Wunsch nach Kindern ist ebenso vorhanden. Wie ist dieser Spagat zu schaffen und welche Unterstützung erhalten junge Frauen von Männern, Staat und Unternehmen. Mit dieser Frage beschäftigt sich die Studie „Frauen auf dem Sprung – das Update 2013“. Die Studie ist ein Projekt vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB), dem infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft und der Zeitschrift Brigitte. Um die Antwort vorwegzunehmen: Dies ist nicht einfach und oft fühlen sich die Frauen alleingelassen. Die Familiengründung wird immer weiter hinausgeschoben.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht (BAG) entschied Anfang April 14 zugunsten einer klagenden kranken Schwester und stärkt damit die Rechte der Schichtarbeiter. Geklagt hatte eine Krankenschwester, die aufgrund von Medikamenten zum Einschlafen, keinen Nachtdienst mehr machen konnte. Sie wurde vom Arbeitgeber als arbeitsunfähig entlassen. Die Klägerin gewann in drei Instanzen und musste wieder eingestellt werden. Diese Entscheidung des BAG (10 AZR 637/13) stellt die Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Sie sind in Sorge, viele Schichtarbeiter könnten von diesem Urteil des BAG profitieren.
Familie oder Job? Was ist für Väter heute wichtiger? Dieser Frage ging die Zeitschrift „Eltern“ nach und gab eine Umfrage bei Forsa in Auftrag. Befragt wurden circa 1000 Väter und Stiefväter im Alter zwischen 20 und 55 Jahren. Fast 90 Prozent der befragten Väter gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach, vier Prozent arbeiten in Teilzeit. Bei zwei Dritteln der Väter ist diese Rollenverteilung in Ordnung. Ein Drittel würde eine Teilzeit bevorzugen. Rund acht Prozent gaben an, dass sie sich das Leben mit einem Kind anders vorgestellt hatten.
Viele Arbeitnehmer beklagen sich über zu viele Arbeitsstunden und Stress. Sie verdienen gut und haben einen hohen Lebensstandard, aber kaum die Möglichkeit, diesen zu nutzen, die Freizeit kommt zu kurz. Vor allem Fach- und Führungskräfte leiden unter dem Dauereinsatz, oft auch am Wochenende. Hier zeichnet sich ein neuer Trend ab, der mit Downshifting bezeichnet wird. Der Begriff kommt aus den angelsächsischen Ländern und bedeutet, dass Arbeitnehmer die Arbeitszeit reduzieren und selbstbestimmter arbeiten.
Wer in der Ausbildung steckt verdient nicht besonders viel Geld. Das ist bekannt. Aber was kann ein Azubi tun, um hier Abhilfe zu schaffen? Idealerweise wohnt er bis zum Ausbildungsende bei den Eltern, dann kommt er mit dem kleinen Budget einigermaßen zurecht. Hat er eine eigene Wohnung und muss Miete bezahlen, hat er Probleme und das jeden Monat. Er hat drei Möglichkeiten, um die finanzielle Situation zu entschärfen: Berufsausbildungshilfe oder Kindergeld beantragen. Als dritte Möglichkeit nimmt er einen Nebenjob an.
Wer viel auf die Waage bringt, hat es in unserer Gesellschaft nicht einfach. Zwar sind die Zeiten von Twiggy vorbei, in denen Haut und Knochen als schön galten, aber Übergewichtige stehen oft in der Kritik. Meist werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht. Forscher des IZA (Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit, Bonn) gingen der Frage nach, welcher Zusammenhang zwischen Körpergewicht und Erfolg im Beruf steht. Das Ergebnis überrascht. Während schwergewichtige Männer mehr verdienen als dünne, ist es bei Frauen genau umgekehrt. Hier profitieren schlanke Frauen und dicke haben das Nachsehen. Dies geht aus dem IZA Papier No 7949 hervor.
Anfang 2015 tritt der Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft, aber nicht für alle. Es gibt Ausnahmen und Übergangsregelungen. Dieses Gesetzeswerk wurde letzte Woche im Bundestag beschlossen. Die Mehrheit der Regierungsparteien stimmte zu. Kritik kommt von der Opposition. Die Ausnahmen erstritt der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU. Die Wirtschaft steht den steigenden Lohnkosten skeptisch gegenüber und befürchtet einen Stellenabbau.
Mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung für Büroberufe schließt die Ausbildung im Bürobereich mit dem „Kaufmann für Büromanagement“ ab. Der etablierte Begriff Bürokaufmann/Bürokauffrau verschwindet von der Bildfläche. Der neue Begriff umfasst in Zukunft alle Berufsbilder wie Bürokaufleute, Kaufleute oder Fachangestellten für Bürokommunikation. Die Ausbildungsgrundlage gilt für Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk und öffentlichen Dienst. Das wird für einige eine Frage der Gewöhnung werden. Aber nicht nur der Name ändert sich, auch die Ausbildung und der Abschluss sehen anders aus.
Vor allem bei jungen Menschen sind Tattoos sehr beliebt. Ein großflächiges Tattoo am Unterarm wurde für eine Bewerberin für den gehobenen Polizeidienst zum Verhängnis. Sie wurde abgelehnt und eine Klage von ihr beim Verwaltungsgericht Darmstadt gab dem Dienstherren Recht. ( Beschluss v. 27.5.2014, 1 L 528/14.DA).
Nach § 616 BGB steht einem Arbeitnehmer in bestimmten Fällen ein zeitlich eingeschränkter bezahlter Sonderurlaub zu. Dieser ist etwa bei einem akuten Arzttermin zu gewähren, nicht aber bei einem regulären. Bei der Geburt eines Kindes oder der Hochzeit der Eltern, der silbernen oder goldenen Hochzeit, hat der Betreffende ebenfalls einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Im Todesfalle in der Familie stehen ihm zwei Tage zu.
Eine neue Studie bringt es zu Tage. Der Montag ist der Tag, an dem die meisten Kündigungen ausgesprochen werden, gefolgt vom Mittwoch und Donnerstag. Dabei sind rund 70 Prozent betriebsbedingt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Münchener Wirtschaftskanzlei Heisse Kursawe und Eversheds.