Arbeitszeugnis für Ausländer

Osteuropäischer Bauarbeiter

Arbeitszeugnisse für Ausländer - Warum sind diese so wichtig?

Ein Arbeitszeugnis ist für einen Ausländer in Deutschland aus verschiedenen Gründen von großer Bedeutung:

  1. Berufliche Referenz: Ein Arbeitszeugnis dient als schriftliche Bestätigung der beruflichen Erfahrung und Leistung eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin. Dies kann für Ausländer besonders wichtig sein, da es ihren beruflichen Hintergrund und ihre Qualifikationen in Deutschland dokumentiert. Dies ist hilfreich, wenn sie sich auf neue Stellen bewerben möchten.

  2. Integration: Ein Arbeitszeugnis kann bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt helfen. Es zeigt, dass der Ausländer bereits in Deutschland gearbeitet hat und Erfahrung im deutschen Arbeitsumfeld gesammelt hat.

  3. Vertrauensbildung: Arbeitgeber in Deutschland verlassen sich oft auf Arbeitszeugnisse, um potenzielle Mitarbeiter besser einschätzen zu können. Ein gutes Zeugnis kann das Vertrauen eines deutschen Arbeitgebers in die Fähigkeiten und Qualifikationen eines ausländischen Arbeitnehmers stärken.

  4. Arbeitsrechtlicher Schutz: Arbeitszeugnisse unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen. Ein Ausländer hat das Recht auf ein faires und wohlwollendes Zeugnis, das seine berufliche Leistung und Qualifikationen angemessen darstellt. Dies schützt ihn vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen und Diskriminierung.

  5. Arbeitslosengeld und Sozialleistungen: Ein Arbeitszeugnis kann für ausländische Arbeitnehmer auch bei der Beantragung von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen hilfreich sein. Es kann als Nachweis für die frühere Beschäftigung und die Gründe für die Arbeitslosigkeit dienen.

  6. Integration in die Gesellschaft: Das Vorhandensein eines Arbeitszeugnisses kann Ausländern dabei helfen, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, da Arbeit ein wichtiger Aspekt der Integration ist. Es ermöglicht es ihnen auch, in Zukunft leichter Arbeitsstellen zu finden und sich beruflich weiterzuentwickeln.

Insgesamt ist ein Arbeitszeugnis in Deutschland ein wertvolles Dokument, das nicht nur die berufliche Vergangenheit eines Ausländers dokumentiert, sondern auch seine Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verbessern kann. Es trägt dazu bei, die Integration zu fördern und schafft Vertrauen bei potenziellen Arbeitgebern und Behörden.

 

chinesischer angestellter

 

Benötigt ein Ausländer ein Arbeitszeugnis in Deutschland?

Ja, in Deutschland benötigt auch ein Ausländer in der Regel ein Arbeitszeugnis, wenn er oder sie in Deutschland gearbeitet hat. Ein Arbeitszeugnis dient als wichtiger Nachweis der beruflichen Erfahrung und Leistung während eines Arbeitsverhältnisses. Es ist für verschiedene Zwecke von Bedeutung, einschließlich:

  1. Bewerbungen: Wenn ein Ausländer sich auf neue Stellen in Deutschland bewirbt, ist ein Arbeitszeugnis oft eine wichtige Anforderung. Arbeitgeber möchten Informationen über die berufliche Vergangenheit und die Leistung eines Bewerbers/einer Bewerberin sehen, um eine fundierte Entscheidung über die Einstellung zu treffen.

  2. Arbeitsrechtlicher Schutz: Arbeitszeugnisse unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen, die fair und wohlwollend sind. Dies dient dem Schutz von Arbeitnehmern, einschließlich ausländischer Arbeitnehmer, vor ungerechtfertigten negativen Bewertungen und Diskriminierung.

  3. Sozialleistungen: Ein Arbeitszeugnis kann auch für ausländische Arbeitnehmer bei der Beantragung von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen hilfreich sein. Es dient als Nachweis für die frühere Beschäftigung und die Gründe für die Arbeitslosigkeit.

  4. Integration: Ein Arbeitszeugnis kann bei der Integration eines Ausländers in den deutschen Arbeitsmarkt helfen, da es seine berufliche Erfahrung und Qualifikationen dokumentiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitszeugnisse in Deutschland bestimmten rechtlichen Vorgaben unterliegen und fair und wahrheitsgemäß sein müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitszeugnisse auszustellen, und Arbeitnehmer haben das Recht, ein Zeugnis zu verlangen. In der Regel wird das Zeugnis vom letzten Arbeitgeber ausgestellt, und es sollte eine faire und objektive Darstellung der beruflichen Leistung und Qualifikationen des Arbeitnehmers bieten, unabhängig von seiner Nationalität oder Herkunft.

 

unterschreiben zeugnis

 

Muss ein deutscher Arbeitgeber einem Ausländer ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Ja, in Deutschland ist ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einem Arbeitnehmer, unabhängig von seiner Nationalität oder Herkunft, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Diese Verpflichtung ist im deutschen Arbeitsrecht verankert und gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Ausländer.

Die wichtigsten Punkte dazu sind:

  1. Zeugnisanspruch: Nach deutschem Arbeitsrecht hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis endet, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder aus anderen Gründen.

  2. Faires und wohlwollendes Zeugnis: Das Arbeitszeugnis muss fair und wohlwollend sein. Das bedeutet, dass es die beruflichen Leistungen und Qualifikationen des Arbeitnehmers angemessen darstellen sollte.

  3. Bestimmte Formulierungen: Arbeitszeugnisse in Deutschland enthalten oft standardisierte Formulierungen, die bestimmte Aspekte der beruflichen Qualifikation und Leistung bewerten. Zum Beispiel werden Begriffe wie "sehr gut," "gut," oder "zur vollen Zufriedenheit" verwendet, um die Leistung zu bewerten.

  4. Keine Diskriminierung: Das Zeugnis darf keine diskriminierenden oder abwertenden Aussagen enthalten, weder in Bezug auf die Nationalität noch auf andere geschützte Merkmale.

  5. Frist zur Zeugniserstellung: Der Arbeitgeber hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine angemessene Frist, um das Zeugnis auszustellen. Diese Frist kann von Fall zu Fall variieren, sollte jedoch normalerweise nicht unangemessen lange dauern.

Wenn ein Arbeitnehmer, einschließlich eines Ausländers, der Meinung ist, dass sein Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder nicht fair ist, kann er rechtliche Schritte unternehmen, um das Zeugnis zu überprüfen oder zu korrigieren.

Insgesamt ist das Arbeitszeugnis in Deutschland ein wichtiges Dokument, das die berufliche Vergangenheit und Qualifikationen eines Arbeitnehmers dokumentiert und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen kann.

 

Arbeitszeugnis prüfen lassen

 

Kann ein Deutscher mit Migrationshintergrund ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Ja, auch ein Deutscher mit Migrationshintergrund kann unter bestimmten Umständen ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten. Ein Arbeitszeugnis sollte in Deutschland fair und wahrheitsgemäß sein, unabhängig von der Herkunft oder dem Migrationshintergrund des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Wenn ein Arbeitgeber jedoch der Meinung ist, dass die Leistung eines Mitarbeiters nicht den Anforderungen oder Erwartungen entsprochen hat, kann dies im Arbeitszeugnis niedergeschrieben werden.

Wichtig ist, dass ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht diskriminierend sein darf und bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen muss:

  1. Fair und wohlwollend: Selbst wenn die Leistung als unzureichend betrachtet wird, muss ein Arbeitszeugnis fair und wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Gründe für die negative Bewertung in einer respektvollen und sachlichen Weise darlegen sollte, ohne beleidigend oder herablassend zu sein.

  2. Konkrete Begründung: Ein schlechtes Arbeitszeugnis sollte konkrete Begründungen für die schlechte Leistung oder die negativen Bewertungen enthalten. Vage oder allgemeine Aussagen ohne klare Bezugnahme auf die berufliche Leistung sind nicht zulässig.

  3. Rechtliche Prüfung: Wenn ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist, kann er rechtliche Schritte unternehmen, um die Rechtmäßigkeit des Zeugnisses zu überprüfen. Es gibt spezialisierte Anwälte und Arbeitsgerichte, die in solchen Fällen helfen können.

  4. Korrekturmöglichkeit: Wenn ein Mitarbeiter ein schlechtes Zeugnis erhält, hat er das Recht, den Arbeitgeber um eine Überarbeitung oder eine Präzisierung der Bewertung zu bitten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine faire und wahrheitsgemäße Überarbeitung vorzunehmen, wenn dies gerechtfertigt ist.

 

 

Arbeitszeugnis für einen ausländischen Mitarbeiter

Ein Arbeitszeugnis für einen ausländischen Mitarbeiter sollte die beruflichen Leistungen und Qualitäten des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin fair und objektiv darstellen, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft. Hier ist ein allgemeines Muster für ein Arbeitszeugnis:

Arbeitszeugnis

Name des Unternehmens (Firmenlogo, falls vorhanden)

Adresse des Unternehmens (Straße, PLZ, Ort)

Name des Mitarbeiters/Mitarbeiterin (Vor- und Nachname)

Geburtsdatum und -ort (Geburtsdatum und Geburtsort)

Nationalität (Nationalität des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin) <- diese Angaben gehören nicht in das Arbeitszeugnis, da sie diskrimierend sein und ein neues Arbeitsverhältnis erschweren könnten.

Arbeitsverhältnis (Datum des Arbeitsbeginns) - (Datum des Arbeitsendes, falls zutreffend)

Position/Jobtitel (Stellenbezeichnung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin)

Beschreibung der Tätigkeiten (Beschreiben Sie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin während seiner/ihrer Beschäftigungszeit wahrgenommen hat. Verwenden Sie dabei positive Formulierungen und nennen Sie spezifische Aufgabenbereiche.)

Fachliche Kompetenz (Bewerten Sie die fachliche Kompetenz des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin. Zum Beispiel: "Der Mitarbeiter verfügte über umfassende Kenntnisse in seinem Fachgebiet und konnte diese erfolgreich in seine Arbeit integrieren.")

Sprachkenntnisse (Besondere Sprachkenntnisse gehören natürlich in ein Arbeitszeugnis. Beispiel: "Besonders hervorzuheben sind seine/ihre exzellente [Sprache-] Kenntnisse in Wort und Schrift, die ihn/sie befähigten unser internationales Klientel zu bedienen.")

Soziale Kompetenz (Beschreiben Sie die soziale Kompetenz des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin im Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden. Zum Beispiel: "Er/Sie war stets ein angenehmer Kollege und ging respektvoll mit anderen Teammitgliedern um.")

Arbeitsweise (Bewerten Sie die Arbeitsweise des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin, wie z. B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, etc. Zum Beispiel: "Er/Sie war stets pünktlich und zuverlässig und zeigte eine hohe Eigeninitiative.")

Leistungsbewertung (Fassen Sie die Gesamtleistung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zusammen. Zum Beispiel: "Wir waren mit den Leistungen von Herr/Frau [Name] stets sehr zufrieden.")

Schlussformulierung (Schließen Sie das Arbeitszeugnis mit einer positiven Schlussformulierung ab. Zum Beispiel: "Wir danken Herrn/Frau [Name] für seinen/ihreren wertvollen Beitrag zu unserem Unternehmen und wünschen ihm/ihr für seine/ihre berufliche Zukunft alles Gute.")

Ort, Datum (Ort, Datum der Ausstellung des Zeugnisses)

Unterschrift des Vorgesetzten (Unterschrift des direkten Vorgesetzten oder des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin)

Stempel des Unternehmens (Firmenstempel, falls vorhanden)

 

 

Ausländischer Arbeiter

 

Kann ein Arbeitszeugnis verschlüsselte negative Bewertungen enthalten?

In Deutschland sind verschlüsselte negative Bewertungen in Arbeitszeugnissen eigentlich nicht erlaubt. Arbeitszeugnisse müssen fair, wohlwollend und verständlich formuliert sein, damit der Arbeitnehmer die Informationen darin verstehen kann. Das bedeutet, dass negative Bewertungen oder Kritikpunkte nicht verschlüsselt oder versteckt werden dürfen. Trotzdem gibt es eine Art Zeugnissprache, die versteckte Bedeutungen enthält, die nur ein eingeweihter Personaler versteht.

In der Regel verwenden Arbeitszeugnisse in Deutschland standardisierte Formulierungen und Codes, um die Leistung zu bewerten. Beispielsweise können Begriffe wie "sehr gut," "gut," "zur vollen Zufriedenheit" oder ähnliche verwendet werden, um die Leistung zu beschreiben.

Wenn ein Arbeitnehmer Bedenken hinsichtlich der Fairness oder der Formulierungen in seinem Arbeitszeugnis hat, kann er rechtliche Schritte einleiten, um das Zeugnis zu überprüfen oder zu korrigieren. Es ist ratsam, das Arbeitszeugnis bei Unsicherheit vorher auf https://zeugnisbewertung.com/ prüfen zu lassen.

 

Kann man ein Arbeitszeugnis ändern lassen?

Ja, in Deutschland besteht die Möglichkeit, ein Arbeitszeugnis ändern zu lassen, wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass das Zeugnis nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht oder nicht fair und wohlwollend ist. Arbeitszeugnisse müssen in Deutschland bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen und dürfen keine diskriminierenden oder ungerechtfertigt negativen Bewertungen enthalten.

Hier sind einige Schritte, die unternommen werden können, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis ändern lassen möchte:

  1. Rückmeldung einholen: Zunächst sollte der Arbeitnehmer das Zeugnis sorgfältig prüfen und überlegen, welche Aspekte seiner Meinung nach geändert werden sollten. Es kann hilfreich sein, die Meinung eines Anwalts oder einer Anwältin für Arbeitsrecht einzuholen.

  2. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer kann das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und höflich darum bitten, das Zeugnis zu überarbeiten, um bestimmte Formulierungen zu ändern oder zu klären. Oftmals ist der Arbeitgeber bereit, Änderungen vorzunehmen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

  3. Mediation: Falls es Schwierigkeiten gibt, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen, kann in einigen Fällen eine Mediation in Betracht gezogen werden, um eine Lösung zu finden.

  4. Rechtliche Schritte: Wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, das Zeugnis zu ändern und der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass das Zeugnis rechtliche Mängel aufweist, kann er rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht kann in solchen Fällen helfen, die Angelegenheit vor Gericht zu klären.

Wenn Zweifel oder Bedenken hinsichtlich des Zeugnisses bestehen, ist es ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und die besten Schritte zur Änderung oder Klärung des Zeugnisses zu ermitteln.

 

Arbeitszeugnis Ausländer

 

Wie sehen Formulierungen im Arbeitszeugnis aus und was bedeuten sie?

Im deutschen Arbeitszeugnis gibt es bestimmte Standardformulierungen und Codes, die verwendet werden, um die berufliche Leistung eines Mitarbeiters zu bewerten. Diese Formulierungen sind oft standardisiert und haben eine bestimmte Bedeutung. Hier sind einige häufig verwendete Formulierungen im Arbeitszeugnis und ihre Bedeutungen:

  1. Sehr gut (1):

    • "Hervorragende Leistungen" oder "stets zur vollsten Zufriedenheit."
    • Diese Formulierung zeigt an, dass der Mitarbeiter die Erwartungen in allen Aspekten der Arbeit übertroffen hat.
  2. Gut (2):

    • "Gute Leistungen" oder "zur vollen Zufriedenheit."
    • Dies zeigt an, dass der Mitarbeiter die Anforderungen in den meisten Aspekten der Arbeit erfüllt hat.
  3. Befriedigend (3):

    • "Ordentliche Leistungen" oder "zur vollen Zufriedenheit."
    • Dies deutet darauf hin, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben zufriedenstellend erledigt hat, jedoch keine herausragenden Leistungen erbracht hat.
  4. Ausreichend (4):

    • "Die Aufgaben wurden im Wesentlichen erfüllt" oder "zur vollen Zufriedenheit."
    • Diese Formulierung besagt, dass der Mitarbeiter die Mindestanforderungen erfüllt hat, aber keine besonderen Leistungen erbracht hat.
  5. Mangelhaft (5):

    • Diese Bewertung wird in der Regel vermieden, da sie eine sehr negative Konnotation hat. Stattdessen werden spezifische Kritikpunkte oder Verbesserungsbedarf direkt genannt.
  6. Fachliche Qualifikation:

    • "Der Mitarbeiter verfügt über umfassende Fachkenntnisse auf seinem Gebiet."
    • Dies zeigt an, dass der Mitarbeiter in Bezug auf sein Fachgebiet sehr qualifiziert ist.
  7. Soziale Kompetenz:

    • "Der Mitarbeiter pflegte gute Arbeitsbeziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten."
    • Dies bezieht sich auf die sozialen Fähigkeiten des Mitarbeiters und seinen Umgang mit anderen.
  8. Eigeninitiative:

    • "Der Mitarbeiter zeigte eine hohe Eigeninitiative."
    • Dies zeigt an, dass der Mitarbeiter aktiv und motiviert war, Aufgaben eigenständig anzugehen.
  9. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit:

    • "Der Mitarbeiter war stets pünktlich und zuverlässig."
    • Dies bezieht sich auf die Arbeitsdisziplin des Mitarbeiters.

Diese sind nur einige Beispiele für die Formulierungen in deutschen Arbeitszeugnissen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung dieser Formulierungen in Kombination mit anderen Informationen im Zeugnis eine umfassende Bewertung der beruflichen Leistung eines Mitarbeiters ermöglicht. Die Formulierungen sollten fair und objektiv sein und die tatsächliche Leistung des Mitarbeiters widerspiegeln.

 

Die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, die je nach Verwendungszweck und Inhalt unterschieden werden können. Hier sind einige der wichtigsten Arten von Arbeitszeugnissen:

  1. Einfaches Arbeitszeugnis:

    • Das einfache Arbeitszeugnis ist die grundlegende Form eines Zeugnisses und enthält Informationen zur Art der Tätigkeit, zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zu den Aufgaben des Mitarbeiters. Es enthält jedoch keine detaillierte Leistungsbewertung.
  2. Qualifiziertes Arbeitszeugnis:

    • Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich zur grundlegenden Information eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeiters während seiner Beschäftigungszeit. Es enthält standardisierte Formulierungen, um die beruflichen Qualifikationen und die sozialen Kompetenzen zu bewerten.
  3. Vereinfachtes Arbeitszeugnis:

    • Das vereinfachte Arbeitszeugnis ist eine kürzere Version des qualifizierten Zeugnisses und enthält eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Informationen. Es bietet weniger Detailtiefe als das qualifizierte Zeugnis.
  4. Zwischenzeugnis:

    • Ein Zwischenzeugnis wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt und enthält Informationen über die bisherige Leistung und die Qualifikationen des Mitarbeiters. Es kann angefordert werden, wenn ein Mitarbeiter sich auf eine neue Stelle bewirbt oder aus anderen Gründen.
  5. Auszugszeugnis:

    • Ein Auszugszeugnis ist eine kurze Zusammenfassung eines Zeugnisses und enthält in der Regel nur grundlegende Informationen wie die Art der Tätigkeit, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Beendigungsart.
  6. Praktikumszeugnis:

    • Ein Praktikumszeugnis wird in der Regel nach Abschluss eines Praktikums ausgestellt und enthält Informationen über die Art des Praktikums, die Dauer und die erworbenen Qualifikationen. Es wird oft von Studenten oder Auszubildenden angefordert.
  7. Arbeitszeugnis für Führungskräfte:

    • Ein Arbeitszeugnis für Führungskräfte ist speziell für leitende Positionen oder Manager konzipiert und enthält zusätzliche Informationen zur Verantwortungsbereich, Führungsfähigkeiten und strategischen Leistungen.
  8. Zeugnis für befristete Arbeitsverhältnisse:

    • Dieses Zeugnis wird für Mitarbeiter ausgestellt, die befristete Arbeitsverhältnisse hatten. Es enthält Informationen zur befristeten Natur des Vertrags und zur Leistung des Mitarbeiters während dieser Zeit.
  9. Berufsausbildungszeugnis:

    • Dieses Zeugnis wird nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung ausgestellt und enthält Informationen über die erlernten Fähigkeiten und Qualifikationen des Auszubildenden.

 

Hinweis: Das einfache, nicht qualifizierte, Arbeitszeugnis sollte heutzutage nicht mehr ausgestellt werden.

 

 

Ausbildungszeugnis-Diplom-Betriebswirt

Auch bei einem Ausbildungszeugnis ist auf die Codes der Zeugnissprache zu achten

 

Codes im Zeugnis erklärt

In deutschen Arbeitszeugnissen werden oft Codes oder Abkürzungen verwendet, um bestimmte Informationen zu verschlüsseln oder standardisierte Bewertungen auszudrücken. Hier sind einige häufige Codes und Abkürzungen im Arbeitszeugnis und ihre Bedeutungen:

  1. Beendigungsgrund (z.B., "nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses"):

    • "Im gegenseitigen Einvernehmen" (Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich auf die Beendigung geeinigt).
    • "Betriebsbedingt" (Das Arbeitsverhältnis wurde aufgrund betrieblicher Gründe, z.B. betriebsbedingter Kündigung, beendet).
    • "Wegen Auftragsmangel" (Die Beendigung erfolgte aufgrund von Auftragsmangel).
    • "Wegen Insolvenz" (Die Beendigung erfolgte aufgrund der Insolvenz des Unternehmens).
  2. Leistungsbeurteilung (z.B., "stets zur vollen Zufriedenheit"):

    • "Sehr gut" (Der Mitarbeiter hat hervorragende Leistungen erbracht).
    • "Gut" (Der Mitarbeiter hat gute Leistungen erbracht).
    • "Befriedigend" (Der Mitarbeiter hat ordentliche Leistungen erbracht).
    • "Ausreichend" (Die Mindestanforderungen wurden erfüllt, aber keine besonderen Leistungen).
    • "Mangelhaft" (Diese Bewertung wird vermieden und stattdessen werden konkrete Kritikpunkte genannt).
  3. Qualifikationen (z.B., "verfügt über umfassende Fachkenntnisse"):

    • "Verfügt über umfassende Fachkenntnisse" (Der Mitarbeiter ist in seinem Fachgebiet sehr qualifiziert).
    • "Verfügt über gute Fachkenntnisse" (Der Mitarbeiter hat gute Qualifikationen in seinem Fachgebiet).
    • "Verfügt über grundlegende Fachkenntnisse" (Der Mitarbeiter hat grundlegende Qualifikationen in seinem Fachgebiet).
  4. Soziale Kompetenz (z.B., "pflegte gute Arbeitsbeziehungen"):

    • "Pflegte gute Arbeitsbeziehungen" (Der Mitarbeiter kam gut mit Kollegen und Vorgesetzten aus).
    • "Pflegte stets gute und konstruktive Arbeitsbeziehungen" (Der Mitarbeiter war immer positiv im Umgang mit anderen).
  5. Eigeninitiative (z.B., "zeigte eine hohe Eigeninitiative"):

    • "Zeigte eine hohe Eigeninitiative" (Der Mitarbeiter war aktiv und motiviert, Aufgaben eigenständig anzugehen).
    • "Zeigte Engagement und Eigeninitiative" (Der Mitarbeiter war engagiert und proaktiv).

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Codes und Abkürzungen in Kombination mit anderen Informationen im Zeugnis eine umfassende Bewertung der beruflichen Leistung eines Mitarbeiters ermöglichen.

 

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Wichtige Gerichtsurteile zum Arbeitszeugnis

  1. Hinsichtlich von Arbeitszeugnissen gilt die Mindestanforderung, dass sie zumindest die Bewertung "befriedigend" aufweisen müssen. Ein "gut" oder "sehr gut" ist optional und unterliegt der Verantwortung des Arbeitnehmers (Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen 9 AZR 584/13). Wenn ein Vorgesetzter ausscheidet, dem der Mitarbeiter über mehrere Jahre hinweg fachlich unterstellt war, stellt dies einen berechtigten Grund dar, ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 Abs. 2 des BAT-KF zu beantragen.

  2. Das Zeugnis sollte den Beruf des Mitarbeiters genau und branchenüblich beschreiben. Eine allgemeine Aufgabenbeschreibung reicht nicht aus, wenn der Mitarbeiter spezielle Aufgaben innerhalb des allgemeinen Tätigkeitsbereichs ausgeführt hat (Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.2.1997, Aktenzeichen 4 Sa 1691/96).

  3. Arbeitnehmer haben das Recht, eine "Dankes- und Zukunftsformel" in ihr qualifiziertes Zeugnis gemäß § 630 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufzunehmen. Diese Formel trägt positiv zum Gesamteindruck bei und kann die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers fördern. In Ausnahmefällen kann die Ablehnung einer solchen Formel unzulässig sein, aber der Arbeitgeber muss triftige Gründe dafür darlegen und nachweisen (Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 7.3.2003, Aktenzeichen 88 Ca 604/03).

  4. Es ist nicht angebracht, offensichtliche Fähigkeiten im Zeugnis zu erwähnen, da dies einen ungünstigen Eindruck hinterlassen kann (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, Aktenzeichen 9 Ta 325/10). Direkte Kritik im Zeugnis ist nicht gestattet, daher sollten Formulierungen vermieden werden, die als versteckte Kritik aufgefasst werden könnten (Urteil des Arbeitsgerichts Herford, Aktenzeichen 2 Ca 1502/08).

  5. Wenn es in einer bestimmten Branche oder Berufsgruppe üblich ist, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften eines Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, dann kann das Fehlen dieser Informationen als indirekter Hinweis (sogenanntes "beredtes Schweigen") darauf interpretiert werden, dass der Mitarbeiter in diesen Bereichen unterdurchschnittlich bewertet wird. In solchen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein erweitertes Zeugnis, das diese Informationen enthält, um den Grundsätzen der Klarheit und Wahrheit im Arbeitszeugnis gerecht zu werden (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008, Aktenzeichen 9 AZR 632/07).

  6. Die Unterschrift auf dem Zeugnis muss gut leserlich sein und dem gewohnten Unterzeichnungsmuster des Unterzeichners entsprechen, um die Echtheit des Zeugnisses zu gewährleisten (Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, Aktenzeichen 4 Ta 118/16).

 

Quellen:

Recherchen u.a. in Büchern wie "Das Arbeitszeugnis" von Hein Schleßmann, "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis" von Günter Huber und Waltraud Müller, "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Arnulf Weuster und Brigitte Scheer sowie eigene Erfahrungswerte durch die Arbeit für Zeugnisdeutsch.de / Zeugnisbewertung.com

Letztes Update: Januar 2024