Arbeitszeugnis anfordern

Arbeitszeugnis anfordern
 
Für das berufliche Fortkommen, sind Arbeitszeugnisse sehr wichtig. Ohne kann nicht belegt werden, ob man bei den Arbeitgebern, die man im beruflichen Lebenslauf nennt, tatsächlich angestellt war. Auch haben potentielle zukünftige Arbeitgeber ohne den Rückgriff auf bestehende Arbeitszeugnisse keinerlei Anhaltspunkte zur Arbeitserfahrung und den Qualitäten eines Bewerbers. Deshalb sollte nie versäumt werden sich ein berufsförderndes Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, wenn man einen Arbeitgeber verlässt.
 

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich geregelt

Alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, haben gesetzlichen Anspruch auf die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Dabei ist es unerheblich wer das Arbeitsverhältnis beendet: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Der Anspruch auf das Zeugnis gilt immer. Und das nicht nur für Festangestellte. Auch befristet angestellte Arbeitnehmer, Auszubildende und sogar Praktikanten, Vollzeit- sowie Teilzeitkräfte haben laut § 630 des BGB Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis. Darin wird unter anderem die Dauer der Anstellung dargelegt.
 
Der Grundanspruch des Arbeitnehmers erstreckt sich auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Darin werden nur die Eckdaten genannt. Diese belegen, dass man in einem bestimmten Zeitraum bei einer bestimmten Firma unter einer bestimmten Berufsbezeichnung angestellt gewesen ist. Auch die ausgeführten Tätigkeiten werden einzeln aufgeführt. Sollen die Leistungen und die Führung des Arbeitnehmers ebenfalls bewertet werden, muss vom Arbeitnehmer explizit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert werden.
Man erhält das Arbeitszeugnis also nicht automatisch mit Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis: die Anforderung muss immer aktiv vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gerichtet werden. Wichtig zudem: ein korrekt ausgestelltes Arbeitszeugnis muss immer körperlich, also auf Papier zur Verfügung gestellt werden. Die elektronische Form ist nicht zulässig.
 

Wie genau fordern Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis an?

Zunächst einmal sollte sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern möchte. Denn hier ist Vorsicht geboten. Fordert er "nur" ein einfaches Zeugnis an, ist damit der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erloschen. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet ein solches auf spätere Nachfrage hin zusätzlich auszustellen. Das Arbeitszeugnis sollte immer schriftlich beim Arbeitgeber angefordert werden.
 

Muster für die Anforderung eines
qualifizierten Arbeitszeugnisses per E-Mail

 
Falls der Arbeitgeber seiner Ausstellungspflicht nicht nachkommt, kann so später belegt werden wann welche Zeugnisart angefordert wurde. Am besten fordert man das Arbeitszeugnis so früh wie möglich an um rechtzeitig Nachhaken zu können falls die E-Mail im Spamordner gelandet ist. Im Notfall, also falls keine Reaktion kommt bzw. das Unternehmen E-Mails nicht akzeptiert, die Anforderung als Einschreiben mit Rückschein verschicken.
 
Wenn der Arbeitgeber selbst kündigt, sollte die Forderung nach einem Arbeitszeugnis in das Kündigungsschreiben integriert werden.
 
Das Arbeitszeugnis könnte dann so aussehen:

 

Arbeitszeugnis-Buerokraft-Assistentin-der-Geschaeftsleitung

 

Arbeitszeugnis: Ordentliche Unterschrift vom Chef ist Pflicht

 

Muster Formulierungen

"Bitte stellen Sie mir zum Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis aus."

Hat der Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag, lohnt sich drei bis sechs Monate vor Beendigung des Arbeitsvertrages die Anforderung eines Zwischenzeugnisses. Der Arbeitnehmer kann hier argumentieren, dass er es für Bewerbungen um einen neuen Arbeitsplatz benötigt, da unklar ist, ob der bestehende Arbeitsvertrag verlängert wird. Die Anforderung des Arbeitszeugnisses, für den Fall der Nichtverlängerung, lässt sich damit verknüpfen:

"Mein bestehender Arbeitsvertrag mit Ihrem Unternehmen wird zum XX.XX.XXXX enden. Deshalb bitte ich um die umgehende Ausstellung eines Zwischenzeugnisses für Bewerbungsaktivitäten. Ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis soll mir anschließend spätestens mit meinem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen übermittelt werden."
 

Muster für die Anforderung eines
qualifizierten Zwischenzeugnisses per E-Mail


Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sollte eine sofortige Beantragung des Arbeitszeugnisses erfolgen. Gut ist es dem Arbeitgeber eine Frist zu setzen. Besonders sollte man mit sofortiger Wirkung gekündigt worden sein. Üblicherweise setzt man eine Frist von zwei Wochen:

"Auf Grund der heute von Ihnen erhaltenen Kündigung meines Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Unternehmen, beantrage ich die Ausstellung eines qualifizierten berufsfördernden Arbeitszeugnisses. Bitte senden Sie mir dieses bis zum XX.XX.XXXX zu."

Angefordert werden muss das Arbeitszeugnis immer beim Arbeitgeber selbst. Also bei der Person, mit der man den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Eine Anforderung bei der Personalabteilung der Unternehmens ist nicht ausreichend.
 

Tipp:
 
Sollte ihr Vorgesetzter, mit dem sie viele Jahre lang gut zusammengearbeitet haben, das Unternehmen verlassen, bitten Sie ihn vor seinem Ausscheiden um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieser wird Ihnen vermutlich ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen und Sie wissen nicht, wie das Verhältnis mit dem nachfolgenden Vorgesetzten sein wird.
 
Dasselbe gilt, wenn Sie innerhalb der Firma in eine andere Abteilung mit einem anderen Vorgesetzten wechseln.

 

Welche Fristen gibt es?

Sollte man einmal versäumt haben ein Arbeitszeugnis bereits vor Ausscheiden aus dem Unternehmen zu beantragen, kann es in den meisten Fällen nicht beliebig lange nachgefordert werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis kann so lange angefordert werden, wie das Unternehmen die Personalunterlagen des Arbeitnehmers archiviert hat. Diese müssen allerdings nur drei Jahre lang archiviert werden. Stellt der ehemalige Arbeitgeber nach Ablauf dieser Frist noch ein einfaches Arbeitszeugnis aus, weil ihm die Personalakte noch vorliegt, ist das als Entgegenkommen seinerseits zu werten. Anspruch darauf hat man nicht.

Beim qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es mehr zu beachten. Denn hier können vertraglich festgelegte Fristen die allgemeingültige gesetzliche Frist aushebeln. Der Arbeitnehmer tut also gut daran zunächst zu prüfen welche Regelung in seinem individuellen Fall zutreffend ist.
 
 
Arbeitszeugnis-kaufmaennischer-Sachbearbeiter
 

Arbeitsvertragliche Frist

Viele Arbeitsverträge beinhalten Ausschlussfristen, die eine Aussage darüber treffen wie lange ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch Forderungen an den Arbeitgeber geltend machen kann. Auf den ersten Blick ist deren Reichweite für Ungeübte oft nicht zu erkennen. Findet sich im Arbeitsvertrag ein solcher oder ähnlicher Passus, handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Frist, die auch den Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses beinhaltet:

"Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, müssen innerhalb von vier Wochen nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung verfallen die Ansprüche.“

Hier muss der Arbeitnehmer also innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktiv werden, um das Arbeitszeugnis zu beantragen. Mit Fälligkeit ist nämlich der Termin gemeint, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet worden ist.
 

Tarifliche Frist

Sollte der Arbeitsvertrag tarifvertraglicher Regelungen unterliegen, muss auch der Tarifvertrag überprüft werden. Personalrat sowie Betriebsrat und Gewerkschaften können hier weiter helfen und den Arbeitnehmer über die aktuellen Fristen und Regelungen informieren.
 

Gesetzliche Frist

Ist in beiden zuvor genannten Verträgen keine Frist zur Beantragung von Arbeitszeugnissen genannt, gilt die gesetzliche Frist. Diese ist dem BGB §195 zu entnehmen. Darin wird die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist mit drei Jahren benannt. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt.
 

Urteile zur Verjährungsfrist

Vor dem Bundesarbeitsgericht gab es jedoch verschiedene Urteil zur Fragestellung der Verjährungsfrist hinsichtlich der Anforderung von Arbeitszeugnissen. Diese nennen Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Die Rechtslage ist also nicht eindeutig.
 

Was tun, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis trotz korrekter Beantragung nicht ausstellt?

In diesem Fall sollte der Arbeitgeber eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer erhalten. Diese bedarf der schriftlichen Form. Darin sollte noch einmal genannt werden welche Form von Arbeitszeugnis wann und unter welcher Fristsetzung beantragt wurde. Auch eine neuerliche Fristsetzung von zwei Wochen sollte enthalten sein. Um den Prozess zu beschleunigen, kann der Arbeitnehmer auch einen eigenen Vorschlagentwurf beilegen.
 
Reagiert der Arbeitgeber dann immer noch nicht, sollte ihm angekündigt werden, dass bei weiterer Nichtbeachtung des Antrages eine gerichtliche Lösung angestrebt wird. Damit belegt werden kann, dass die Mahnung an den Arbeitgeber gesendet wurde, sollte sie immer per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Ist der Arbeitgeber weiterhin nicht bereit seiner Verpflichtung nachzukommen, sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu gezogen werden, der die weiteren Schritte übernimmt.
 
 

Muster für die Anforderung eines
qualifizierten Praktikumszeugnisses per E-Mail

 
Praktikumszeugnis-IT-Beratung
 

Was tun, wenn das Arbeitszeugnis unvollständig, fehlerhaft oder nicht wohlwollend formuliert ist?

Um das berufliche Fortkommen des ehemaligen Arbeitnehmers nicht zu behindern, ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet das Arbeitszeugnis korrekt und vollständig auszustellen. Das heißt, dass zum Beispiel alle verrichteten Tätigkeiten aufgeführt werden müssen. Hat der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert, wäre auch ein einfaches Zeugnis als nicht korrektes Arbeitszeugnis anzusehen.
 
Weiterhin muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein. Hat der Arbeitnehmer Zweifel, ob die genannten Punkte tatsächlich abgearbeitet wurden, sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert werden, der Inhalt und Form des Zeugnisses prüft. Gibt es Grund zur Beanstandung kann eine Korrektur des Arbeitszeugnisses angefordert werden. Am besten erfolgt auch das so schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb von zehn Monaten nach Erhalt des Zeugnisses. Hier muss dann zunächst Widerspruch gegen das ursprüngliche Zeugnis eingelegt werden.
 
Am besten schriftlich. Eine korrigierte Version muss dabei neu beantragt werden, unter neuerlicher Fristsetzung von üblicherweise zwei Wochen. Der Arbeitnehmer nennt dabei die Passagen, die er als nicht korrekt empfindet und ergänzt, was nach seinem Dafürhalten, im Arbeitszeugnis fehlt. Fachanwälte für Arbeitsrecht helfen mit Formulierungsvorschlägen für die Korrektur, die dem Arbeitgeber im Anhang übermittelt werden können.