Guten Tag Garrarufa,
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Ob das Arbeitszeugnis den formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entspricht, lässt sich aufgrund des gewählten Ausschnittes nicht abschließend beurteilen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist gegliedert in
- Einleitung
- Unternehmensbeschreibung
- Aufgabenbeschreibung
- Leistungsbeurteilung
- Verhaltensbewertung
- Schlussformel
Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.
In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Ausreichend"(4). Grundlagen für diese Bewertung sind
- die allgemeine Tonalität
- die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
- die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
- das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen
Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.
Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:
ZitatHerr XXX hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.
In der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung wird formuliert "zu unserer Zufriedenheit", das entspricht einer unmissverständlichen 4. Eine 3 wäre "zu unserer vollen Zufriedenheit", eine 2 "stets zu unserer vollen Zufriedenheit".
ZitatEr verrichtete seine Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Hier kann bestenfalls mit einer knappen 3 bewertet werden. Dafür spricht das Fehlen passender Verstärker genauso, wie das Auslassen bewertender Attribute wie hoch, groß, gut, etc. Bei negativer Sichtweise kann auch hier mit 4 bewertet werden.
ZitatHerr XXX zeigte als Praktikant stets Initiative, Fleiß und Leistungswillen.
Dasselbe trifft hier zu. Fehlende Verstärker, ein Mangel an bewertenden Attributen und kein Hinweis darauf, wie Initiative, Fleiß und Leistungswillen praktisch umgesetzt wurden.
ZitatEr hat sich ein Bild von der betrieblichen Praxis gemacht und kam mit den übertragenen Aufgaben zurecht.
"Hat sich ein Bild gemacht", klingt sehr negativ belastet und spricht nicht dafür, dass Sie sich aktiv eingebracht haben = 4. "Kam ... zurecht", muss ebenfalls mit 4 bewertet werden, da auch hier auf Verstärker und bewertende Attribute verzichtet wurde.
ZitatHerr XXX hat seine sehr guten theoretischen Kenntnisse praktisch sehr gut umgesetzt
Diese Passage bewerte ich insgesamt mit 2, auch wenn das im Widerspruch zu den anderen Aussagen steht. "Sehr gute theoretische Kenntnisse" sind klar eine 1, "praktisch sehr gut umgesetzt" ohne Verstärker entspricht einer 2.
ZitatSein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war einwandfrei.
Die Verhaltensbewertung erhält mit "einwandfrei" eine 3. Zu beachten ist, dass hier die Reihenfolge in der Aufzählung der Personenkreise nicht stimmt. Korrekt wäre: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden. Die vorgenommene Umstellung lässt darauf schließen, dass Ihr Verhalten zu den Kunden besser war, als zu den Kollegen.
In der Schlussformel wird für die "gute Zusammenarbeit" Ohne Verstärker gedankt = 3. Die Wünsche für zukünftig "viel Erfolg" lassen darauf schließen, dass Sie bislang keinen Erfolg hatten. Sonst hätte es heißen müssen "weiterhin viel Erfolg".
Ob Sie dieses Arbeitszeugnis einer Bewertung beilegen ist Ihre Entscheidung. Förderlich wird es in dieser Form kaum sein. Allerdings wissen viele Unternehmen auch nicht, dass Sie für einen Praktikumseinsatz einen Anspruch auf ein ordentliches Arbeitszeugnis haben. Hier kommt es auf den Versuch an.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.
Ihr Zeugnishelfer