Schlussformulierung in Zwischen- und Endzeugnis nicht identisch

Neues Bewertungsportal auf
Zeugnisbewertung.com

Registrierung im Forum dauerhaft geschlossen

  • Hallo zusammen,


    aufgrund eines Vorgesetztenwechsels wurde mir vor 3 Monaten ein sehr gutes Zwischenzeugnis mit foldender Schlussformulierung ausgestellt:


    "Dieses Zwischenzeugnis wird anlässlich eines Vorgesetztenwechsels ausgestellt. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Herrn X für die bisher geleistete sehr hervorragende Arbeit zu danken. Wir wünschen uns eine noch lange währende konstruktive Zusammenarbeit".


    Nach meiner Kündigung habe ich jetzt 3 Monate später mein Endzeugnis mit identischer Leistungsbewertung erhalten. Jedoch lautet die Schlussformulierung wie folgt:


    "Herr X verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum heutigen Tag. Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn X für die Zukunft alles Gute".


    Mein Endzeugnis wird durch die neue Schlussformulierung nun enorm abgewertet. Ist es rechtmäßig, dass die Schlussformulierung derart angepasst wird? Vor allem in Bezug auf einen solchen kurzen Zeitraum (das Zwischenzeugnisses wurde, wie bereits erwähnt, erst vor 3 Monaten ausgestellt). Darüber hinaus wurde mir ein Endzeugnis, das dem Zwischenzeugnis 100% entspricht, zugesagt.


    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könntet.


    Vielen Dank!


    Grüße


    Tobi

  • Guten Tag Tobi123,


    vielen Dank für Ihre Anfrage im Forum. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine kurzfristige Beantwortung Ihrer Anliegen empfehle ich Ihnen die kostenpflichtige beschleunigte Arbeitszeugnisbewertung. Damit haben Sie die Analyse und Bewertung des Arbeitszeugnisses innerhalb von 3 Werktagen vorliegen.


    Ob das Zwischenzeugnis tatsächlich einem "Sehr gut" entspricht, lässt sich hier nicht beurteilen. Allerdings kann gesagt werden, dass an eine Bewertung mit 1 sehr hohe Anforderungen gestellt werden.


    Die hier dargestellte Schlussformel aus dem Zwischenzeugnis lässt eher auf eine 2 schließen.


    Im Gegensatz dazu entsprechen die bewertenden Aussagen aus dem abschließendem Arbeitszeugnis einer 3. Dafür steht das Auslassen eines Verstärkers (immer, jederzeit, stets, etc.) zu "gute Zusammenarbeit". Auch die Wünsche für "alles Gute" sind am ehesten mit 3 zu bewerten. Für eine 2 hätte zumindest "weiterhin viel Erfolg" gewünscht werden sollen.


    Dabei muss bemerkt werden, dass in der Schlussformel sowohl der Dank für die geleistete Arbeit als auch die Wünsche für die Zukunft für den Arbeitnehmer in keiner Weise verpflichtend.


    Entsprechend steht es auch dem Arbeitgeber fei, ob und wie eine solche Schlussformel formuliert. Allerdings sollte diese die Bewertungen im Text des Arbeitszeugnisses unterstützen, da es anderenfalls tatsächlich zu Abwertungen kommen kann.


    Ihnen kann ich nur empfehlen, mit dem Aussteller des Arbeitszeugnisses ins Gespräch zu kommen und entsprechende Abänderungen einzufordern. Im Notfall bleibt Ihnen dann noch der Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.


    Grundsätzlich sollen Arbeitszeugnisse wahrheitsgetreu ausgestellt werden, zugleich aber wohlwollend und entwicklungsfördernd für den Arbeitsnehmer formuliert werden. Inwiefern das hier umgesetzt wurde, lässt sich aufgrund der gewählten Ausschnitte nicht abschließend beurteilen.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen kurzen Bemerkungen weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer