Arbeitszeugnis / Endzeugnis Vertriebsmitarbeiter

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  • Hallo,
    ich brauche Hilfe bei der Bewertung meines Arbeitszeugnisses.
    Vorab einige Hintergründe.
    Ich habe bei dieser Firma knapp 6 Jahre gearbeitet. Es handelt sich um ein mittelständisches Unternehmen.
    Es gibt keine Personalabteilung. Die Arbeitszeugnisse, auch von Familienangehörigen des Ausstellers, sehen von der Bewertung ebenfalls so aus.
    In der gesamtem Laufbahn ist nichts negatives vorgefallen.
    Ich wechsele zum 01.06.15 zu einem Wettbewerber, daher wurde ich nach Eigenkündigung auch direkt nach Hause geschickt, man hatte etwas trotzig regaiert.


    Nun gut, hier das Zeugnis:



    Mir kommt das alles sehr kurz vor.
    Nach etwas googeln habe ich das Zeugnis etwas verändert bzw. ergänzt.
    Ggf. könntet Ihr auch da noch drüber schauen, sonst würde ich das als Gegenvorschlag unterbreiten.



    In meinem Gegenvorschlag wird etwas mehr auf die Arbeitsweise eingegangen. Auch auf das Verhalten gegenüber Kunden wird mit berücksichtigt.


    Im Voraus vielen Dank für Euer Feedback :).

  • Guten Tag Saverok,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Dabei werde ich beide Zeugnisse/Vorschläge getrennt bewerten. Vorab lässt sich schon feststellen, dass das zweite Zeugnis deutlich mehr Aussagekraft und damit auch bewertbare Inhalte aufweist und somit auch für eine weitere Verwendung wertvoller ist.


    Im strukturellen Aufbau entsprechen beide Varianten den Mindestanforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, weisen aber beide einen formalen Fehler in der Einleitung auf. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht grundsätzlich aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erhalten beide Zeugnisvarianten ein knappes "Gut". Das erste Arbeitszeugnis nähert sich allerdings aufgrund der geringen Aussagekraft eher einem "Befriedigend" an. Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "Stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf inhaltlich/sachliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus den Arbeitszeugnissen:


    In beiden Zeugnissen wird in der Einleitung die Wohnanschrift des Arbeitnehmers angegeben. Das ist ein sachlich formaler Fehler. Arbeitsnehmeranschriften sind nicht direkt im Arbeitszeugnis, bestenfalls auf dem Anschreiben, zu vermerken.


    Zeugnis 1:


    Zitat

    Herr XXXXX war stets fleißig, pünktlich, gewissenhaft und pflichtbewusst


    "Stets fleißig, pünktlich, gewissenhaft und pflichtbewusst", sind durchweg positive Aussagen mit dem passenden Verstärker. Hier kann eine knappe 2 vergeben werden. Da dies allerdings zu erwartende Arbeitnehmereigenschaften sind, tendiere ich selbst eher zur 3.


    Zitat

    erledigte die ihm gestellten Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung entspricht mit "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" einer klaren 2.


    Zitat


    Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.


    Die Verhaltensbewertung kann mit "jederzeit einwandfrei" eine 2 erhalten. Da offensichtlich aus der Aufgabenbeschreibung auch Kundenkontakt vorhanden war, fehlt hier die Einschätzung des Verhaltens zu den Kunden. Dementsprechend kann auf 3 abgewertet werden.


    Für den weiteren Berufsweg in der Schlussformel viel Erfolg zu wünschen spricht dafür, dass Ihnen bisher kein Erfolg bescheinigt wird. Hier müsste auf 3 bewertet werden. Auch die Nennung von "guter Zusammenarbeit" ohne Verstärker entspricht einer 3. Demnach kann das Arbeitszeugnis insgesamt bestenfalls mit einer schwachen 2 bewertet werden.



    Zeugnis 2:


    Zitat

    Herr XXXXX hat sich innerhalb kurzer Zeit in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet.


    Ihre Einarbeitung wird als kurz beschrieben, wie erfolgreich dieser Prozess war wird nicht bewertet. Dafür eine knappe 2, tendenziell eine 3.


    Zitat

    Er verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und erfolgreich.


    Auch wenn diese Bewertung nach 2 klingt, gibt es hier wegen eines fehlenden Verstärkers nur eine 3.


    Zitat

    Seine Aufgaben führte Er stets selbständig, äußerst sorgfältig und planvoll durchdacht aus.


    Ihre Arbeitsweise lässt sich hier mit "stets selbständig, äußerst sorgfältig und planvoll durchdacht" eine 2 erteilen.


    Zitat

    Auch in Situationen mit extrem hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr XXXXX als sehr belastbarer Mitarbeiter und ging jederzeit überlegt, ruhig und zielorientiert vor.


    Dasselbe trifft für Ihre Belastbarkeit zu.


    Zitat


    Herr XXXXX hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.


    "Stets zu unserer vollen Zufriedenheit", signalisiert in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung eine 2.


    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen war stets hervorragend.


    In der Verhaltensbewertung ist die Reihenfolge von Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen falsch gewählt. Die korrekte Reihenfolge muss lauten: Vorgesetzte, Kollegen, Geschäftspartner. die hier gewählte Form lässt darauf schließen, dass Ihr Verhalten zu den Geschäftspartnern besser war, als zu den Kollegen. "Stets hervorragend", ließe sich als 1 bewerten, wegen der falschen Reihenfolge aber eine knappe 2.


    In der Schlussformel wird die "stets hervorragende Zusammenarbeit" gewürdigt, was als 1 gelesen werden kann. "Auch weiterhin viel Erfolg", lässt den Schluss zu, dass Sie erfolgreich gearbeitet haben, also 2. Das "auch" wirkt jedoch als leichte Einschränkung und macht das "Gut" nur noch knapp.


    Insgesamt ist jedoch die zweite Version besser und lässt eine Gesamtbewertung mit 2 ohne Zweifel zu.



    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer

  • Besten Dank für die schnelle Hilfe.
    Das habe ich mir ähnlich bereits gedacht.


    Also sollte ich auf jeden Fall versuchen das Zeuignis 2 meinem Arbeitgeber als Alternativvorschlag zu unterbreiten? Die Reihenfolge bei Geschäftspartnern und das "auch" am Ende würde ich noch ändern.


    Sollte man besser schriftlich um Überarbeitung bitten?

  • Das zweite Zeugnis ist in jedem Fall die bessere Wahl. Wenn Sie kein besonders gutes Verhältnis zum Chef haben, reichen Sie Ihren Änderungswunsch schriftlich ein, legen Sie Ihren Entwurf bei und setzen Sie eine angemessene Frist.


    Übernimmt der Vorgesetzte Ihren Vorschlag, hält sich die Arbeit in Grenzen und es sollte alles schnell über die Bühne gehen.


    Viel Erfolg dabei


    Ihr Zeugnishelfer

  • Darf ich noch eine letzte Frage stellen?
    Ich habe heute meinen Arbeitsgeber anschrieben, per E-Mail.
    Eine Überarbeitung wurde direkt abgelehnt.


    Daraufhin habe ich den Geschäftsführer angefrufen.
    Man war auch dann zu keinerlein Anpassung bereit.
    Noch nichtmal ein Kompromiss, die Kunden mit einfließen zu lassen, wollte man eingehen.
    Man meinte was wäre ja selbstverständlich und müsse nicht erwähnt werden.


    Nun ist es so, und so hat auch mein Ex-Chef argumentiert, dass ich zum starken Wettbewerber wechsel.
    Dieser ist nur 5-10 km von meiner alten Arbeitsstätte entfernt.


    Daher zeigt sich mein alter Arbeitgeber trotzig, und so hat man es mir am Telefon auch gesagt.


    Kann man bei späteren Bewerbungen das Zeugnis selbst mit einem Hinweis versehen, dass dieses wegen Wechsel zur Konkurrenz "knapp" formuliert wurde? Oder ist das nicht zu empfehlen?
    Oder sollte man sich Rechtsbeistand einholen, da dieses Zeugnis später ein großer Hinderungsgrund sein kann? (Falls der Hinweis auf dem Zeugnis später nicht gut sein sollte)


    Wie ist Ihre Einschätzung?

  • Ich würde in jedem Fall empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Vorgang einzubeziehen.


    Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf ein ordentliches und vor allem vollständiges Arbeitszeugnis, dass sowohl wahrheitsgetreu als auch wohlwollend ausgestellt sein muss. Davon kann bei der vorliegenden Fassung kaum die Rede sein. Und "Selbstverständlichkeiten" gibt es in einem Arbeitszeugnis kaum. Auch nicht dann, wenn Sie zur Konkurrenz wechseln.


    Viele Grüße!


    Ihr Zeugnishelfer

  • In Ordnung. Vielen Dank für die Einschätzung.
    Ich werde das ggf. in Erwägung ziehen.


    Kann man denn, sollte das Zeugnis bestehen bleiben, bei späteren Bewerbungen einen Hinweis dem Zeugnis beilegen? (Oder per PC darauf abgetrennt erstellen)
    Oder kommt so etwas nicht gut an?

  • Zusätzliche persönliche Hinweise zu einem einmal akzeptierten Arbeitszeugnis kommen nie gut an. Dann ist es schon besser, in einem persönlichen Gespräch die Umstände aus der persönlichen Sicht zu erläutern. Noch besser ist es, das mangelhafte Zeugnis nötigenfalls mit anwaltlicher Hilfe bereinigen zu lassen.


    Scheuen Sie sich nicht vor eventuellen Kosten, in der Regel reicht es schon aus, wenn sich der Anwalt im Unternehmen meldet. Dann werden die meisten sehr schnell aktiv um arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen zu umgehen.


    Viel Erfolg dabei wünscht Ihnen


    Ihr Zeugnishelfer

  • Besten Dank.
    Ich habe für Montag einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht vereinbart.
    Wie gesagt, auf eine Klage bin ich nicht aus, aber ein Brief vom Anwalt kann, wie bereits gesagt, einiges bewirken.


    Mir reicht eine "2" ja auch aus, diese sollte aber plausibel sein.
    Die jetzige Form ist ja viel zu knapp und unvollständig. Jedenfalls wird das 6 Jahren nicht gerecht (meiner Meinung). Wie ja auch beurteilt, lassen diese schwammigen Aussagen alles in schlechterem Licht erscheinen.
    Und ich habe mich am Tag 90% mit Kunden beschäftigt, also sollte das auch erwähnung finden.


    Ein vorheriges Arbeitszeugnis einer Arbeitsstelle wo ich nur 2 Jahre war, ist wesentlich vollständiger und besser.
    (Da bin ich aber auch nicht zur Konkurrenz gewechselt :) )

  • Jetzt muss ich doch noch eine letzte Frage stellen, danach gebe ich aber Ruhe ;), Wirklich :)


    Ich hatte Zeugnis 1 noch in einem freiem (kostenlosem) Bewertungsforum eingestellt.
    Ein User dort bewertet das Zeugnis aufgrund seiner Kürze mit 5.


    So schlimm ist es aber doch wohl nicht?


    Wie gesagt, ein Recht auf Notenbesserung habe ich ja nicht (da die Sätze alle bei 2-3 liegen).
    Beweisen kann ich eine bessere Leistung auch nicht.


    Nur wenn man wirklich mit dem Zeugnis 1 leben muss, wäre eine 5 ja fatal...

  • Eine 5 ist es auf keinen Fall, da es keine Vorschriften gibt, wie lang ein Arbeitszeugnis ausformuliert sein muss. Außerdem sind hier zumindest bewertende Attribute eingearbeitet, auf die im Falle einer 5 eher verzichtet wird. Wenn mit einer 5 bewertet wird, müssen auch deutliche Abwertungen der Arbeitsleistung und des Verhaltens unter die durchschnittlichen Anforderungen erfolgen. Allerdings lassen sehr kurze Arbeitszeugnisses schon darauf schließen, dass das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zumindest "beeinträchtigt" war. Genau dieser Eindruck soll mit der Überarbeitung eben auch ausgeschlossen werden, um ein klareres Bild von Ihnen als Arbeitnehmer entstehen zu lassen.


    Deshalb noch einmal der Tipp: Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.


    Viele Grüße


    Ihr Zeugnishelfer

  • Ich melde mich noch ein letztes mal.
    Ich habe heute noch mal den AG angerufen und nochmal eine Korrektur gefordet.
    Nachdem man das erneut abgeleht hatte und ich mit Anwalt gedroht habe, bekam ich heute Nachmittag eine Email dass es neues Zeugnis auf dem Weg wäre.


    Da ich die Kollegen gut kenne, bekam ich das Zeugnis heute schon so, also nicht auf dem Briefweg;)


    Ich denke mit dem neuem Zeugnis kann man nun leben, auch wenn die Schlussformel nicht so gut wirkt.
    Darauf bestand der Geschäftsfüher aber auch am Telefon, er sagte dass er mir bei der Konkurrenz keinen Erfolg wünscht. Daher hat man es nun anders formuliert, ich hoffe das bricht dem Zeugnis nicht das Genick?




    Zeugnis


    Herr XXXX, geb. am XX.XX.XXXX, wohnhaft in 12345 Musterhausen, Musterstraße 1, trat am 20.07.2009 als Vertriebssachbearbeiter der Abteilung XXXX in unser Unternehmen ein.


    Die Firma XXXX ist einer der führenden Hersteller von XXXX und XXXX sowie XXXXX für Baustelle, Industrie und Gewerbe mit derzeit rund 200 Beschäftigten.


    Zu seinem Aufgabengebiet gehörten folgende Tätigkeiten:
    - Neukundenakquise
    - Kompetente Vorstellung unseres Unternehmens und unserer Produkte
    - Beratung persönlich, telefonisch und im Live-Chat
    - Anfragenbearbeitung
    - Kalkulation
    - Angebotserstellung
    - Auftragsabwicklung: Erstellung von Baubeschreibungen, Betriebsaufträgen, Auftragsbestätigungen, Terminüberwachung, Versandpapieren und Faktura


    Herr XXXX hat sich innerhalb kurzer Zeit in den ihm gestellten Aufgabenbereich eingearbeitet. Er verfolgte die vereinbarten Ziele jederzeit nachhaltig und erfolgreich.


    Seine Aufgaben führte er stets selbsständig, äußerst sorgfältig und planvoll durchdacht aus.
    Auch in Situationen mit extrem hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr XXXX als sehr belastbarer Mitarbeiter und ging jederzeit überlegt, ruhig und zielorientiert vor.


    Herr XXXXX hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.


    Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei.


    Herr XXXX verlässt unserer Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31.05.2015.


    Wir danken Herrn XXXX für die gute Zusammenarbeit und wünschen für den weiteren Lebensweg alles Gute.


    Musterstadt, 29.05.2015
    Unterschrift Geschäftsführer

  • Im bewertenden Anteil ist das Zeugnis klar eine 2, die Schlussformel ist zwar nicht das Gelbe vom Ei, dürfte aber keine wesentliche Auswirkung auf die Gesamtbewertung haben. Hier wird lediglich klar, dass Sie sich nicht unbedingt friedlich getrennt haben, was jedem weiteren Arbeitgeber leicht zu erklären ist. Außerdem wirkt es eher so, als ob der Aussteller nicht wusste, was er in die Schlussformel reinschreiben soll. Also keine Angst, alles noch im grünen Bereich.


    Und wie Sie sehen, reicht manchmal schon die Drohung mit dem Anwalt ;)

  • Hallo Zeugnishelfer,
    eine Sache muss ich noch fragen.
    Ich hatte das Zeugnis wie gesagt zuvor auch bereits noch woanders eingestellt gehabt, auch dort habe ich die Überarbeitung gepostet.
    Dort meint man noch immer dass das Zeugnis nichts wäre, da es immer für ca. 6 Jahre Beschäftigung noch zu kurz ist.


    Fällt das denn so ins Gewicht? Ich kann mir gar nicht vorstellen dass man sich mit der jetzigen Ausführung die ganze Zukunft verbaut?! Natürlich ist es nicht wirklich individuell, aber die Arbeitsweise wird ja schon beschrieben bzw. bewertet.


    Es handelt sich ja hier auch um keinen Ingeneursjob oder den Job einer Führungskraft, sondern um eine normale Stelle als Vertriebssachbearbeiter.


    Ich will auch noch dazu sagen, es ist hier bei uns eher ländlich. hier gibt es keine großen Konzerne.
    Ich denke bei zukünftigen Bewerbungen in der Region wirkt das Zeugnis ja auch noch mal anders als wenn man sich damit bei Siemens, BASF etc. bewerben würde, wo richtige Personalspezialisten sitzen.

  • Wie bereits bemerkt, gibt es keine verbindlichen Vorschriften darüber, wie lang ein Arbeitszeugnis entsprechend der Beschäftigungsdauer zu sein hat. Ich kann in drei Seiten deutlich weniger ausdrücken, als beispielsweise in drei Sätzen.


    Entscheidend ist der Bewertungsgehalt. Zugegebenermaßen benutzen viele Unternehmen mittlerweile auch Arbeitszeugnis-Generatoren, die wenig individuelle Aussagen treffen. Auch wegen der Rechtssicherheit halten sich viele Unternehmen kurz, um nicht in eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen wegen einzelner Aussagen verstrickt zu werden. Dazu kommt eine gewisse Ungeübtheit vieler Personaler bei der Erstellung rechtssicherer Arbeitszeugnisse.


    Wie schon gesagt, mit dem verbesserten Zeugnis haben Sie auf dem regional begrenzten "normalen" Arbeitsmarkt auch normale Aussichten auf Erfolg.


    Wenn in bestimmten Foren der Inhalt eines Zeugnisses von der Länge abhängig gemacht wird, dann deshalb, weil oftmals die Länge mit einem Grad der Wertschätzung in Zusammenhang gebracht wird. Das kann sein, ist aber wie bereits angemerkt nicht zwingend logisch.


    Viele Grüße


    Ihr Zeugnishelfer

  • In Ordnung, dann belasse ich es nun auch dabei.
    Solange man sich damit nicht in einer zukünftigen Bewerbung direkt raus schießt, kann ich damit leben.
    Wenn man die Chance für ein Vorstellungsgespräch bekommt, kann man da ja besser überzeugen :)

  • Achso, eine wirklich allerletzte Sache.
    Es wird ja im Zeugnis nicht direkt das Wort Fachwissen erwähnt.
    Es wird jedoch gesagt dass man sich gut/schnell eingearbeitet hat und anschließend die Ziele nachhaltig und erfolgreich verfolgte.


    Kann man trotz des explizieten fehlen des Wortes Fachwissen noch von einer "2" im gesamten ausgehen?
    Da ich zuvor aus einer ganz anderen Banche in das Unternehmen gekommen bin, lag zum Einstieg auch noch kein Fachwissen für diese Branche vor. Daher geht man wohl eher auf die Einarbeitung ein.