Beiträge von Helmut

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    Der Umfang des Zeugnisses deutet zunächst darauf hin, dass der Arbeitnehmer länger als zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt war. Einleitung und Tätigkeitsbeschreibung sind klar und positiv formuliert.

    Zitat

    Herr X war sehr fleißig und hat seine umfangreichen Arbeiten stets in kurzer Zeit erledigt.

    Die Leistungsbereitschaft, also das "Wollen" des Arbeitnehmers, ist in Schulnoten mit der Note "gut" bewertet worden.

    Zitat

    Neue Arbeitssituationen bewältigte er jederzeit gut.

    Auch die Arbeitsbefähigung des Arbeitnehmers, also sein "Können", wurde mit "gut" beurteilt.

    Zitat

    Seine Aufgaben führte er immer zuverlässig, sorgfältig und rationell aus.

    Die Arbeitsweise, also das Vorgehen ders Mitarbeites bei der Aufgabenerledigung, war "gut".

    Zitat

    Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

    Hier erfolgt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, die in jedes qualifizierte Zeugnis aufzunehmen ist. Die im Zeugnis verwendete Formulierung wurde in dieser Form vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 14.10.2003, Az.: 9 AZR 12/03) als zulässig erachtet und drückt die Note "gut" aus.

    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Mitarbeitern war einwandfrei.

    Auch das Sozialverhalten des Arbeitnehmers, also sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und /oder Kunden, ist hier als "gut" qualifiziert worden.

    Zitat

    Herr X scheidet auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus.

    Durch diese insoweit neutrale Formulierung kommt zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung beendet hat.

    Zitat

    Wir bedauern den Verlust einer so guten Fachkraft und bedanken uns für seine hohen Leistungen.

    Auch wenn Arbeitgeber zu einer sogenannten Schlussformel nicht verpflichtet sind: Bei verdienten Mitarbeitern ist diese weiterhin üblich. Der hier verwendetete "Abschied vom Mitarbeiter" liegt auf einer Ebene mit den bisherigen Beurteilungen und bringt ebenfalls ein "gut" zum Ausdruck.


    Insgesamt ist das Zeugnis daher auch mit "gut" zu bewerten.

    Folgendes Zeugnis steht zur Bewertung:


    Herr X, geb. am ... in ... , war in der Zeit von ... bis ... als
    Einkäufer im Fachbereich Farben und Lacke in unserem Unternehmen tätig.


    Zu seinen Aufgaben gehörten insbesondere die Einholung von Angeboten,
    die Preiskalkulationen, die Verhandlungen über die Einkaufskonditionen
    und -bedingungen sowie die Mitwirkung an der Zusammenstellung unserer
    jährlichen Angebotspaletten.


    Herr X war sehr fleißig und hat seine umfangreichen Arbeiten stets in
    kurzer Zeit erledigt. Neue Arbeitssituationen bewältigte er jederzeit
    gut. Seine Aufgaben führte er immer zuverlässig, sorgfältig und
    rationell aus. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer
    vollen Zufriedenheit erledigt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen,
    Kollegen und Mitarbeitern war einwandfrei.


    Herr X scheidet auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus.


    Wir bedauern den Verlust einer so guten Fachkraft und bedanken uns für seine hohen Leistungen.

    Die Einleitung ist zwar üblich, aber eine nähere Tätigkeitsbeschreibung fehlt völlig. Ein künftiger Arbeitgeber kann sich kein klares Bild von der Eignung des Arbeitnehmers für eine bestimmte Stelle bzw. deren Anforderungen machen. Der Arbeitnehmer sollte dies vom Zeugnisersteller "nachbessern" lassen. Dies gilt ebenso für den Rechtschreibfehler im Wort "Zerspanungsmechaniker", den der Zeugnisersteller schon im eigenen Interesse ("guter Ruf seines Unternehmens") korrigieren sollte.


    Zitat

    Herr X ... führte die ihm übertragenen Arbeiten stets zielstrebig und gewissenhaft aus.
    sowie
    Herr X. besitzt gute fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten.

    In Schulnoten ausgedrückt, werden Leistungsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Arbeitsweise mit "gut" bewertet. Die Formulierung "... führte die ihm übertragenen Arbeiten stets zielstrebig und gewissenhaft aus" kann insoweit als zusammenfassende Leistungsbeurteilung verstanden werden.


    Zitat

    Herr X. zeichnete sich durch gute Umgangsformen aus.
    sowie
    Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzen war jederzeit einwandfrei.

    Offensichtlich bestanden zwischen dem Arbeitnehmer und seinen Vorgesetzen gewisse Spannungen. Deutlich wird dies zum einen dadurch, dass die Vorgesetzen erst hinter den Mitarbeiten genannt werden, was im Schulnotensystem ein "befriedigend" bedeutet. Das "befriedigend" wird aber durch den unüblichen Zusatz "jederzeit" ins Negative verstärkt. Zum anderen ist die Formulierung "zeichnete sich durch gute Umgangsformen aus" ebenfalls unüblich und kann - aufgrund ihrer gegenteiligen Bedeutung - schon fast als Warnung für künftige Arbeitgeber verstanden werden. Generell sollte der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass eine solche Formulierung aus dem Arbeitszeugnis entfernt wird. Insgesamt ist die persönliche Führung des Arbeitnehmers lediglich mit "ausreichend" bewertet worden.


    Zitat

    Aufgrund der wirtschaftlichen Lage mussten wir das Arbeitsverhältnis mit Herrn X lösen.


    Durch diese Formulierung wird deutlich, dass das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen endete.


    Zitat

    Wir wünschen Herrn X für die Zukunft sowohl beruflich als auch privat alles Gute.


    Solche Schlussformeln sind zwar nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes entbehrlich. In der Praxis werden sie aber zumindest bei guten Mitarbeitern weiterhin eingesetzt. Die hier verwendete Formulierung ist jedoch sehr allgemein gehalten und beinhaltet allenfalls ein "befriedigend".


    Insgesamt ist auch das Zeugnis mit "befriedigend" zu bewerten, und zwar als Gesamtnote aus der Leistungsbeurteilung und dem Sozialverhalten.