Der Umfang des Zeugnisses deutet zunächst darauf hin, dass der Arbeitnehmer länger als zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt war. Einleitung und Tätigkeitsbeschreibung sind klar und positiv formuliert.
ZitatHerr X war sehr fleißig und hat seine umfangreichen Arbeiten stets in kurzer Zeit erledigt.
Die Leistungsbereitschaft, also das "Wollen" des Arbeitnehmers, ist in Schulnoten mit der Note "gut" bewertet worden.
ZitatNeue Arbeitssituationen bewältigte er jederzeit gut.
Auch die Arbeitsbefähigung des Arbeitnehmers, also sein "Können", wurde mit "gut" beurteilt.
ZitatSeine Aufgaben führte er immer zuverlässig, sorgfältig und rationell aus.
Die Arbeitsweise, also das Vorgehen ders Mitarbeites bei der Aufgabenerledigung, war "gut".
ZitatEr hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Hier erfolgt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, die in jedes qualifizierte Zeugnis aufzunehmen ist. Die im Zeugnis verwendete Formulierung wurde in dieser Form vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 14.10.2003, Az.: 9 AZR 12/03) als zulässig erachtet und drückt die Note "gut" aus.
ZitatSein Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Mitarbeitern war einwandfrei.
Auch das Sozialverhalten des Arbeitnehmers, also sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und /oder Kunden, ist hier als "gut" qualifiziert worden.
ZitatHerr X scheidet auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus.
Durch diese insoweit neutrale Formulierung kommt zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung beendet hat.
ZitatWir bedauern den Verlust einer so guten Fachkraft und bedanken uns für seine hohen Leistungen.
Auch wenn Arbeitgeber zu einer sogenannten Schlussformel nicht verpflichtet sind: Bei verdienten Mitarbeitern ist diese weiterhin üblich. Der hier verwendetete "Abschied vom Mitarbeiter" liegt auf einer Ebene mit den bisherigen Beurteilungen und bringt ebenfalls ein "gut" zum Ausdruck.
Insgesamt ist das Zeugnis daher auch mit "gut" zu bewerten.