Beiträge von DreamSheep

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    Hallo liebe Leute.
    Ich hab gestern endlich mein Zeugnis bekommen und würde jetzt gerne mal erfahren wie gut oder schlecht es denn wirklich ist.... die unwichtigen Details habe ich weg gelassen. Ich bin dankbar für jede, hilfreiche Antwort!!!


    Frau R. war vom 03.12.2007 bis zum 31.07.2014 als Vollzeit-Beschäftigte, für den Bereich Verkauf, in verschiedenen Filialen, zuletzt als Teamleitung in der Filiale 1018, in unserem Unternehmen tätig.


    Die Tätigkeit von Frau R. umfasste im Wesentlichen folgende Aufgaben:
    - Mitarbeiterführung
    - Arbeits-/Einsatzpläne erstellen
    - Kassenabrechnung
    - Kassieren
    - Warendisposition
    - Warenannahme
    - Verräumen von Waren
    - Regal- und Warenpflege
    - Platzieren und Aufbauen von Waren
    - Überprüfung der MHD
    - Bearbeitung von Kundenreklamationen

    Frau R. arbeitete sich schnell und sicher in ihrem Aufgabengebiet ein und erledigte dies in großer Selbständigkeit mit außergewöhnlichem Geschick zu unserer vollsten Zufriedenheit.

    Frau R. war konstant fleißig, gewissenhaft, pünktlich, sie erwies sich fortdauernd als pflichtbewusste, ehrliche und zuverlässige Mitarbeiterin.


    In ihrer Funktion als Teamleitung erledigte Frau R. die anfallenden administrativen Aufgaben stets sorgfältig und termingerecht.


    Frau R. handelte kostenbewusst und setzte ihre Ziele immer konsequent durch. Frau R. plante die ihr unterstellten Mitarbeiter bedarfsgerecht und frühzeitig ein. Dabei berücksichtigte sie deren Fähigkeiten und Bedürfnisse, sowie die Belange des Unternehmens.


    Frau R. zeichnete sich mit ihrer freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art aus. Mit ihren Leistungen waren wir stets voll zufrieden. Das persönliche Führungsverhalten war stets einwandfrei. Betonen möchten wir ihre außerordentliche Freundlichkeit, den Umgang mit den Kunden, Kollegen und Vorgesetzten.


    Aufgrund der insolvenzbedingten Einstellung des Geschäftsbetriebes zum 30.04.2014 musste das Arbeitsverhältnis von Frau R. leider aus betriebsbedingten Gründen zum 31.07.2014 gekündigt werden. In diesem Zusammenhang wurde Frau R. bereits mit Wirkung ab 01.05.2014 unwiderruflich von ihrer Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt.