Frau xxx, geb. xxx, war vom 16.06.2002 bis 30.04.2014 in unserer Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.
Unsere Kanzlei ist in den zivil- als auch strafrechtlich ausgerichtet.Spezialisiert sind wir in Straf-, Erb- sowie Familienrecht.
Frau Obermaier war mit allen üblichen Aufgaben einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Aufgaben betraut. Insbesondere war sie für folgende Bereiche zuständig:
Vertretungsaufträge in einem Rechtsstreit entgegennehmen
Besprechungstermine vereinbaren und vorbereiten
Mandanten über notwendige Unterlagen für Besprechungstermine informieren
Mandanten empfangen und Vorbesprechungen führen
Schriftstücke im Rahmen von Zivilprozessen und Strafprozessen erstellen
Vorbereitung von Scheidungsanträgen
Durchführung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren
Zahlungsverkehr erledigen und überwachen
Buchführung nebst Umsatzsteuervoranmeldung
Kassenführung
Postein- und auseingang
Organisation von Büromaterial
Termin- und Fristenkalender für Gerichts-, Besprechungstermine und Zahlungsfristen führen
Überwachtung von Fristen und Terminen
Akten samt E-Akten mit RA Micro anlegen und führen
Abgeschlossene Fälle ordnungsgemäß ablegen
Frau xxx sehr gute und umfassende Ausbildung und Berufserfahrung erlaubte es ihr, nahtlos die Referate der Unterzeichner zu übernehmen. (ANMERKUNG: Wie könnte ich meine berufliche Erfahrung besser hervorheben???) Sämtliche mit der Führung der Referate verbundenen Aufgaben z.B. Vereinbarung von Terminen, Abrechnungen, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung etc. erledigte sie stets sehr effizient, routiniert und zielstrebig. Zusätzlich und selbstständig übernahm xxx die Überwachung und Organisation notwendiger Betriebsmittel für die Kanzlei.
Die Tätigkeiten von xxx umfassten neben den üblichen Aufgabenbereichen einer Rechtsanwaltsfachangestellten im Wesentlichen das selbstständige Schreiben von Schriftsätzen und Führung der Korrespondenz mit Mandanten, die Erledigung von Fristen sowie das Erstellen von Kostenrechnungen.
Frau xxx erledigte ihre Aufgaben mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Durch ihre hervorragende, engagierte Arbeitsweise erzielte sie stets gute Ergebnisse. Während ihrer Tätigkeit in unserer Kanzlei erwies sie sich als eine stets pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.
Frau xxx besitzt eine sehr vorbildliche Arbeitsauffassung. Sie war jederzeit bereit und in der Lage, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, auch über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Auch in Zeiten hoher arbeitsmäßiger Belastung konnten wir uns auf sie jederzeit voll verlassen, wobei das außerordentlich hohe Arbeitstempo lobend hervorzuheben ist.
Frau xxx beherrscht den Umgang mit Kanzleisoftware RA Micro und MS Office sehr routiniert und in hervorzuhebender Weise. Die von ihr gefertigten Schriftsätze waren hervorragend, wurden nicht Korrektur gelesen und direkt abgesandt. Darüber hinaus begegnete sie auch unseren Mandanten stets mit Kompetenz und Freundlichkeit. Die Abstimmung von Schriftsätzen mit dem Mandanten erfolgte stets durch direkte Absprache mit Frau Obermaier.
Das Verhalten von xxx gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war ebenfalls jederzeit einwandfrei. Sie trug als teamorientierte Mitarbeiterin zu einer guten Zusammenarbeit bei.
xxx verlässt uns. Wir verlieren mit ihr eine äußerst wertvolle Mitarbeiterin und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Wir bedanken uns für die stets sehr gute Mitarbeit.