Beiträge von purzel71

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    Frau xxx, geb. xxx, war vom 16.06.2002 bis 30.04.2014 in unserer Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig.



    Unsere Kanzlei ist in den zivil- als auch strafrechtlich ausgerichtet.Spezialisiert sind wir in Straf-, Erb- sowie Familienrecht.



    Frau Obermaier war mit allen üblichen Aufgaben einer Rechtsanwaltskanzlei anfallenden Aufgaben betraut. Insbesondere war sie für folgende Bereiche zuständig:



    Vertretungsaufträge in einem Rechtsstreit entgegennehmen


    Besprechungstermine vereinbaren und vorbereiten


    Mandanten über notwendige Unterlagen für Besprechungstermine informieren


    Mandanten empfangen und Vorbesprechungen führen


    Schriftstücke im Rahmen von Zivilprozessen und Strafprozessen erstellen
    Vorbereitung von Scheidungsanträgen


    Durchführung von Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren


    Zahlungsverkehr erledigen und überwachen


    Buchführung nebst Umsatzsteuervoranmeldung
    Kassenführung
    Postein- und auseingang
    Organisation von Büromaterial


    Termin- und Fristenkalender für Gerichts-, Besprechungstermine und Zahlungsfristen führen
    Überwachtung von Fristen und Terminen


    Akten samt E-Akten mit RA Micro anlegen und führen


    Abgeschlossene Fälle ordnungsgemäß ablegen



    Frau xxx sehr gute und umfassende Ausbildung und Berufserfahrung erlaubte es ihr, nahtlos die Referate der Unterzeichner zu übernehmen. (ANMERKUNG: Wie könnte ich meine berufliche Erfahrung besser hervorheben???) Sämtliche mit der Führung der Referate verbundenen Aufgaben z.B. Vereinbarung von Terminen, Abrechnungen, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung etc. erledigte sie stets sehr effizient, routiniert und zielstrebig. Zusätzlich und selbstständig übernahm xxx die Überwachung und Organisation notwendiger Betriebsmittel für die Kanzlei.



    Die Tätigkeiten von xxx umfassten neben den üblichen Aufgabenbereichen einer Rechtsanwaltsfachangestellten im Wesentlichen das selbstständige Schreiben von Schriftsätzen und Führung der Korrespondenz mit Mandanten, die Erledigung von Fristen sowie das Erstellen von Kostenrechnungen.


    Frau xxx erledigte ihre Aufgaben mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Durch ihre hervorragende, engagierte Arbeitsweise erzielte sie stets gute Ergebnisse. Während ihrer Tätigkeit in unserer Kanzlei erwies sie sich als eine stets pflichtbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.


    Frau xxx besitzt eine sehr vorbildliche Arbeitsauffassung. Sie war jederzeit bereit und in der Lage, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, auch über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Auch in Zeiten hoher arbeitsmäßiger Belastung konnten wir uns auf sie jederzeit voll verlassen, wobei das außerordentlich hohe Arbeitstempo lobend hervorzuheben ist.


    Frau xxx beherrscht den Umgang mit Kanzleisoftware RA Micro und MS Office sehr routiniert und in hervorzuhebender Weise. Die von ihr gefertigten Schriftsätze waren hervorragend, wurden nicht Korrektur gelesen und direkt abgesandt. Darüber hinaus begegnete sie auch unseren Mandanten stets mit Kompetenz und Freundlichkeit. Die Abstimmung von Schriftsätzen mit dem Mandanten erfolgte stets durch direkte Absprache mit Frau Obermaier.


    Das Verhalten von xxx gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war ebenfalls jederzeit einwandfrei. Sie trug als teamorientierte Mitarbeiterin zu einer guten Zusammenarbeit bei.


    xxx verlässt uns. Wir verlieren mit ihr eine äußerst wertvolle Mitarbeiterin und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Wir bedanken uns für die stets sehr gute Mitarbeit.

    Hallo Zusammen!


    Auch ich habe mein Arbeitszeugnis zur Überprüfung erhalten. Es soll ein Zeugnis der Note 2 werden. Bitte prüft es; evtl. auch Verbesserungsvorschläge nennen. Besten Dank!


    Arbeitszeugnis


    Frau xxx geb. am xxxxtrat am 01.08.2006 in unsere Kanzlei als Rechtsanwaltsfachangestellte ein.


    Zu den Aufgabenbereichen von Frau xxx gehörten folgende Tätigkeiten:
    -Vertretungsaufträge in einem Rechtsstreit entgegennehmen
    -Besprechungstermine vereinbaren und vorbereiten
    -Mandanten über notwendige Unterlagen für Besprechungstermine informieren
    -Mandanten empfangen und Vorbesprechungen führen
    -Schriftstücke im Rahmen von Zivilprozessen erstellen
    -Schriftstücke für Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen erstellen
    -Zahlungsverkehr erledigen und überwachen
    -Buchführung abwickeln
    -Termin- und Fristenkalender für Gerichts-, Besprechungstermine und Zahlungsfristen führen
    -Akten samt E-Akten mit RA Micro anlegen und führen
    -Abgeschlossene Fälle ordnungsgemäß ablegen


    Frau xxx sehr gute und umfassende Ausbildung sowie Berufserfahrung erlaubte es ihr, nahtlos die Referate der Unterzeichner zu übernehmen. Sämtliche mit der Führung der Referate verbundenen Aufgaben z.B. Vereinbarung von Terminen, Abrechnungen, Zwangsvollstreckung etc. erledigte sie stets gründlich und selbstständig. Zusätzlich übernahm xxxx die selbstständige Überwachung und Organisation notwendiger Betriebsmittel für die Kanzlei.
    Frau xxxx beherrscht den Umgang mit Kanzleisoftware RA Micro und MS Office routiniert und in ausgezeichneter Weise. Die von ihr gefertigten Schriftsätze waren hervorragend, wurden nicht Korrektur gelesen und direkt abgesandt. Unseren Mandanten gegenüber war xxx jederzeit eine kompetente und zuverlässige Ansprechpartnerin. Die Abstimmung von Schriftsätzen mit dem Mandanten erfolgte stets durch direkte Absprache mit Frau xxxx
    Mit ihrer Arbeit trug sie zur erheblichen Entlastung der Anwälte bei. Wir haben Frau xxxx als hochmotivierte, jederzeit einsatzbereite Mitarbeiterin kennen gelernt, auf deren Sorgfalt und fachliches Können immer Verlass war. Sie arbeitete stets vorausschauend, bei Problemen unterbreitete sie ideale Lösungsvorschläge. Gerne bescheinigen wir Frau xxxx Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit.
    Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllte Frau xxxx stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleginnen war immer zuvorkommend, freundlich, hilfsbereit und in jeder Hinsicht vorbildlich.
    Frau xxx ist auf eigenen Wunsch zum 30.04.2014 ausgeschieden. Wir verlieren mit ihr eine wertvolle Mitarbeiterin und bedauern ihr Ausscheiden sehr. Für ihren weiteren beruflichen und privaten Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


    Wobei mir dieser alleinige Satz: Gerne bescheinigen wir Frau Obermaier Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. gar nicht gefällt