Beiträge von Schwoab

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    Hallo,


    ich habe nach einer Güteverhandlung, aufgrund meiner Kündigungsschutzklage nach der fristlosen Kündigung meines Arbeitgebers, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erwirkt und ein qualifiziertes und wohlwollendes Zwischen- und Endzeugnis mit der Leistungs- und Führungsbeurteilung "gut" vereinbaren können.


    Ich scheide zum 31.10.15 aus und habe jetzt für meine Bewerbungen ein Zwischenzeugnis bekommen, dass bis auf die Schlussformulierung mit der Dankes- und Gute Wünsche Formel, wohl Basis für mein späteres Endzeugnis sein wird.


    Zwischenzeugnis


    "Herr X, geboren am Tag/Monat/Jahr in Y, ist seit dem Tag/Monat/Jahr als technischer Sachbearbeiter in der technischen Abteilung unseres Unternehmens angestellt. Zum 01. Januar 2000 wurde ihm die Leitung der technischen Abteilung übertragen. Sein Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:


    Oberleitung


    (Hinweis: Die Aufzählung entspricht in etwa der Stellenbeschreibung meines Arbeitsvertrages, deshalb verzichte ich auf das Aufführen.)


    Herr X beherrscht sein Aufgabengebiet und erledigt die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. In seiner Arbeit zeichnet er sich durch Engagement und Belastbarkeit aus. Durch sein Handeln versteht es Herr X die technische Abteilung zielorientiert zu führen und ist als Führungskraft von den Mitarbeiter/innen als Fachmann anerkannt.


    Herr X ist in der internen Organisation direkt dem Vorstand unterstellt. Aufgrund seines Engagements und seiner Leistung werden ihm große Freiräume eingeräumt, welche er zu vollen Zufriedenheit der Geschäftsleitung ausfüllt.


    Sein Verhalten zu Mitarbeitern, Kunden und Handwerkern ist stets einwandfrei. Dieses Zwischenzeugnis erhält Herr X auf eigenen Wunsch.“



    Ich habe bei einigen Formulierungen so meine Bedenken, bezüglich eines guten Arbeitszeugnisses und wäre für eine Prüfung echt dankbar.


    Grüße K.