Guten Tag,
mein Zwischenzeugnis für meine nebenberufliche Tätigkeit als Wellnessmasseurin liegt vor. Ich bin erst seit einem halben Jahr im Studio beschäftigt und auch nicht so viele Tage im Monat dort. Ist die Ausführlichkeit des Zeugnisses im Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung angemessen, oder eher mager? Meine Vorgesetzte geht nicht explizit auf alle Leistungspunkte ein, obwohl sie mir bestätigt, dass sie sehr zufrieden mit meiner Leistung ist. Außerdem schreibt sie zwischenzeitlich in der Vergangenheitsform, obwohl ich weiterhin bei ihr beschäftigt bin?? Bitte um Hilfe. Vielen Dank!
Frau ......, geb. am...... ist seit dem 25.12.2013 als Masseurin bei mir beschäftigt. Mein Beauty- und Wellness- Studio befindet sich im ............. Hochsauerland in Medebach.
Zu ihren Aufgaben gehört Massieren, Terminieren von Anwendungen persönlich und telefonisch und das Organisieren des Arbeitsplatztes.
Frau ......... hat ihre übertragenen Aufgaben stets zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt. Besonders hervorheben möchte ich ihre sehr guten Massagefähigkeiten.
Sie war stets pünktlich und zuverlässig. Ihr Verhalten gegenüber Gästen, Kollegen und mir war stets einwandfrei.
Sie zeigt starkes Interesse für die Tätigkeiten im Kosmetikbereich, so dass sie sich entschlossen hat, nebenberuflich noch eine Ausbildung als Kosmetikerin zu machen.
Das Zwischenzeugnis wird auf eigenen Wunsch erstellt.
Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit Frau..........