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  • Arbeitszeugnis
    Frau XY, geboren am 11.11.11, war vom 01.09.14 bis zum 28.02.2015 als Verwaltungsfachangestellte bei der Gemeinde LM im Fachbereich 222 beschäftigt.
    Die Gemeinde LM liegt im ..........
    Während ihrer Zeit bei der Gemeinde LM gehörten insbesondere folgende Aufgaben zu ihrem Tätigkeitsfeld:
    -
    -
    -
    Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau XY aufgrund ihrer Kentnisse problemlos.
    Die Verbindung von rascher Auffassungsgabe mir ausreichender Methodik ermöglichte es ihr, auftretende fragen in angemessener Zeit zu lösen.
    Sie war eine belastbare Mitarbeiterin , deren Arbeitsqualität auch bei wechselnden Anforderungen zufriedenstellte.
    Frau XY bearbeitete alle wichtigen Aufgaben gewissenhaft. Hervorzuheben sind ihr Ideenreichtum und ihre Eigeninitiative. Arbeitsmoral und Arbeitsqualität waren zufriedenstellend. Alles Aufgaben und Herausforderungen ihrer Position hat Frau XY zu unserer Zufriedenheit wahrgenommen.
    Ihr kollegiales Wesen wurde von Vorgesetzten und Kollegen geschätzt. Aufgrund ihrer freundlichen und unkomplizierten Art war sie bei Bürgerinnen und Bürgern beliebt.
    Frau XY scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde LM aus.
    Ich bekunde Frau XY meinen Dank und übermittle ihr meine besten Wünsche für ihre Zukunft.


    XY, den 22.04.2015
    mmmmm mmmmm

  • Guten Tag suntec24,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Im strukturellen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches besteht grundsätzlich aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung muss ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Ausreichend", tendenziell ein "Befriedigend" erteilen. Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft im vorliegenden Arbeitszeugnis durchgängig zu, woraus sich auch die Gesamtbewertung mit "Ausreichend" erklärt. Dasselbe trifft auf abwertende oder einschränkende Bemerkungen, sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte Frau XY aufgrund ihrer Kentnisse problemlos.


    Wie eingangs der Leistungsbeurteilung "problemlos" zu interpretieren ist, bleibt offen. Davon ausgehend, dass hier zumindest "gut" gemeint ist, muss dennoch mit 3 bewertet werden, da hier ein passender Verstärker fehlt.


    Zitat

    Die Verbindung von rascher Auffassungsgabe mir ausreichender Methodik ermöglichte es ihr, auftretende fragen in angemessener Zeit zu lösen.


    Auch hier bleiben die Interpretationsmöglichkeiten sehr offen. "Ausreichende Methodik" ist zumindest eine klare 4, "angemessene Zeit" ohne Verstärker kann auch nur mit 4 bewertet werden, da hier unter dem Durchschnitt bewertet wird.


    Zitat

    Sie war eine belastbare Mitarbeiterin , deren Arbeitsqualität auch bei wechselnden Anforderungen zufriedenstellte.


    Auch die Belastbarkeit und Arbeitsqualität müssen mit 4 bewertet werden. Zu "belastbar" fehlen sowohl die bewertende Attribute wie beispielsweise hoch und der passende Verstärker. "Zufriedenstellte" bei der Bewertung der Arbeitsqualität ist nicht anderes als eine 3, wegen des auch hier fehlenden Verstärkers eine 4.



    Zitat

    Frau XY bearbeitete alle wichtigen Aufgaben gewissenhaft. Hervorzuheben sind ihr Ideenreichtum und ihre Eigeninitiative.


    Auch hier werden zu den eigentlich positiven Aussagen keine Verstärker eingesetzt, was wiederum eine Bewertung mit 3 nach sich zieht.


    Zitat

    Arbeitsmoral und Arbeitsqualität waren zufriedenstellend.


    An dieser Stelle wird wieder der Begriff "zufriedenstellend" ohne Verstärker eingesetzt, woraus wiederum die Bewertung mit 4 resultiert.


    Zitat

    Alles Aufgaben und Herausforderungen ihrer Position hat Frau XY zu unserer Zufriedenheit wahrgenommen.


    Auch die zusammenfassende Leistungsbeurteilung kann nur mit 4, wenn nicht gar mit 5 bewertet werden. "zu unserer Zufriedenheit" ohne Verstärker ist eben nicht anderes als eine 4, "wahrgenommen" könnte auch mit 5 bewertet werden, da wahrgenommen noch lange nicht erledigt heißt.


    Zitat

    Ihr kollegiales Wesen wurde von Vorgesetzten und Kollegen geschätzt. Aufgrund ihrer freundlichen und unkomplizierten Art war sie bei Bürgerinnen und Bürgern beliebt.


    Auch die Verhaltensbewertung ist sehr mager formuliert und lässt auf eine 4 schließen. "Geschätzt" und "beliebt" sind keine Bewertungskriterien. Dazu fehlen hier auch wieder die wichtigen Verstärker.


    Die Schlussformel gibt keine Anhaltspunkte für eine andere Bewertung her.


    Ich empfehle Ihnen dringend, das Arbeitszeugnis zur Überarbeitung zurückzugeben. In der jetzigen Form stellt es ein deutliches Einstellungshindernis dar und scheint nicht wohlwollend erstellt worden zu sein. Zur Nachbearbeitung sollten sie auf die hier erfolgten Bemerkungen verweisen. Im Zweifelsfall nehmen sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf.


    Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg.


    Ihr Zeugnishelfer


    Ihr Zeugnishelfer