Ausbildungszeugnis zum Steuerfachangestellten

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  • Hallo,


    ich habe das unten stehende Ausbildungszeugnis erhalten. Laut meinem ehemaligen Chef soll es sich dabei um ein gutes bis sehr gutes handeln. Ich bin mir da aber nicht so sicher und möchte es daher bewerten lassen. Zusätzlich hätte ich noch folgende Fragen:
    - Fehlen hier wichtige Aussagen über meine Arbeitsleistung? Weil es wirkt irgendwie so kurz.
    - Ist die Formulierung negativ zu bewerten, dass mir aus betriebsbedingten Gründen keine Anstellung angeboten werden konnte?
    - Im Internet habe ich gelesen, dass im Abschlusssatz bei einem sehr guten Zeugnis stehen sollte, dass weiterhin viel Erfolg gewünscht werden soll. Das ist hier nicht der Fall, ist das ebenfalls als negativ zu bewerten?


    Vielen Dank für die Hilfe!





    Ausbildungszeugnis


    Herr xxx, geboren am xxx in xxx, war vom xxx bis xxx in meiner Kanzlei als Auszubildender zum Steuerfachangestellten tätig.


    Herr xxx war bereits nach Ablauf der ersten Ausbildungshälfte für die selbständige Betreuung von Mandanten zuständig. Sein Aufgabenbereich umfasste im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:


    „Hier folgt nun im Arbeitszeugnis die Auflistung der einzelnen Tätigkeiten“


    Herr xxx zeigte Eigeninitiative und setzte sich mit großer Einsatzbereitschaft für den Erfolg meines Büros ein. Er führte seinen Arbeitsbereich selbständig. Die im Rahmen der Berufsausbildung vermittelten steuerlichen Fachkenntnisse wurden von ihm sicher angewandt. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er jederzeit zu meiner vollsten Zufriedenheit.


    Wegen seiner stets vorbildlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art war Herr xxx bei seinen Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt. Sein Verhalten gegenüber meinen Mandanten und Geschäftspartnern war stets einwandfrei.


    Leider ist es mir aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, Herrn xxx eine Anstellung in meiner Kanzlei anzubieten.
    Ich danke ihm für die sehr gute Zusammenarbeit und wünsche ihm für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute.

  • Guten Tag DePe,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Ausbildungszeugnisses in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern nachkommen.


    Im formalen Aufbau entspricht da vorliegende Ausbildungszeugnis in weiten Teilen den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier im Wesentlichen)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegen Ausbildungszeugnis ein knappes "Gut". Dabei sind Tendenzen zu "Befriedigend" ebenso erkennbar wie solche zu "Sehr gut". Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die Vollständigkeit innerhalb bewertender Abschnitte und
    • das Verwenden von Verstärkern wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Aussage oder zum eingesetzten Attribut, kommt es meist zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen oder fehlende Bestandteile einer Bewertung zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Ausbildungszeugnis:


    Zitat

    Herr xxx zeigte Eigeninitiative und setzte sich mit großer Einsatzbereitschaft für den Erfolg meines Büros ein. Er führte seinen Arbeitsbereich selbständig. Die im Rahmen der Berufsausbildung vermittelten steuerlichen Fachkenntnisse wurden von ihm sicher angewandt


    Im großen Teil der Leistungsbeurteilung werden zwar positive Aussagen wie "Eigeninitiative", "große Einsatzbereitschaft", "selbständig" und "sicher" getroffen, allerdings fehlen hier rundum die wichtigen Verstärker. Daher kann hier nur mit 3 bewertet werden.


    Zitat

    Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er jederzeit zu meiner vollsten Zufriedenheit.


    Im Gegensatz dazu wird in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung von "jederzeit zu meiner vollsten Zufriedenheit" gesprochen. Das wiederum entspricht einer klaren 1. Damit widersprechen die Einzelbewertungen der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung und sollten bezüglich der Verwendung von Verstärkern überarbeitet werden.


    Zitat

    Wegen seiner stets vorbildlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art war Herr xxx bei seinen Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt und beliebt.


    Dieser Teil der Verhaltensbewertung trägt eine gute Bewertung, wenngleich "geschätzt und beliebt" keine wirklichen Bewertungsmaßstäbe sind. Hier erteile ich eine knappe 2.



    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber meinen Mandanten und Geschäftspartnern war stets einwandfrei.


    Bei der eigentlichen Verhaltensbewertung fehlt die Erwähnung der Vorgesetzten und Mitarbeiter vor den Mandanten und Geschäftspartnern. Daher kann hier auch nur mit 3 bewertet werden, obgleich "stets einwandfrei" eher für eine 2 spricht. Allerdings ist der Satz davor wie schon bemerkt keine eigentliche Verhaltensbewertung.


    Wie eine Schlussformel formuliert wird, steht relativ frei. Ob hier Wünsche für die Zukunft eingebaut werden, hat keinen wirklichen Einfluss auf die Bewertung, kann diese aber wesentlich unterstützen.


    Dass aus betriebsbedingten Gründen keine Übernahme erfolgen kann hat keine negative Auswirkung auf die Bewertung. Hier wird lediglich der Grund zur Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses dargelegt.


    Keine Maßgaben gibt es dazu, wie lang eine Leistungsbeurteilung sein soll. Grundsätzlich wirkt eine ausführlichere Leistungsbeurteilung bei positiven Aussagen und mit den passenden Verstärkern oftmals günstig, kann aber auch kontraproduktiv werden, wenn dann in einzelnen Punkten eher durchschnittliche Bewertungen erfolgen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Hilfe.


    Zu dem folgenden Absatz hätte ich noch eine Frage:


    Zitat
    Herr xxx zeigte Eigeninitiative und setzte sich mit großer Einsatzbereitschaft für den Erfolg meines Büros ein. Er führte seinen Arbeitsbereich selbständig. Die im Rahmen der Berufsausbildung vermittelten steuerlichen Fachkenntnisse wurden von ihm sicher angewandt


    Diesen Absatz haben Sie aufgrund der fehlenden Verstärker durchweg mit 3 bewertet. Müsste hier vor jedem Attribut beispielsweise ein "stets" stehen, um eine 1-2 in der Bewertung zu erhalten?


    Abgeänderter Absatz:
    Herr xxx zeigte stets Eigeninitiative und setzte sich stets mit großer Einsatzbereitschaft für den Erfolg meines Büros ein. Er führte seinen Arbeitsbereich stets selbständig. Die im Rahmen der Berufsausbildung vermittelten steuerlichen Fachkenntnisse wurden von ihm stets sicher angewandt.



    Und reicht Ihrer Meinung nach der Inhalt für ein Ausbildungszeugnis aus, oder sollte Ihrer Erfahrung nach noch weitere wichtige Sachen aufgenommen werden?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo DePe,


    der geänderte Absatz entspricht eher einer 2, wobei neben dem Verstärker "stets" auch andere wie etwa "jederzeit" oder "immer" eingesetzt werden können, um eine gewisse sprachliche Vielfalt zu erreichen.


    Sinnvoll für ein Ausbildungszeugnis ist es auch, den Stand Ihrer theoretischen Ausbildung zu erfassen. Darüber hinaus sind Bewertungskriterien wie Motivation, Belastbarkeit und der Umgang mit schwierigen Situationen Punkte, die in einem Arbeitszeugnis Berücksichtigung finden sollten.


    Viele Grüße!


    Ihr Zeugnishelfer

  • Ich hoffe es ist okay, wenn ich nochmal nachfrage. Ich habe nun eine andere Formulierung erhalten und würde Sie gerne nochmal bitten mir zu sagen, ob das Zeugnis nun so eine 1 - 2 ist:


    Herr xxx zeigte jederzeit Eigeninitiative und setzte sich immer mit sehr großer Einsatzbereitschaft für den Erfolg meines Büros ein. Aufgrund seiner äußerst strukturierten, genauen und selbständigen Arbeitsweise war es ihm bereits nach Ablauf der ersten Ausbildungshälfte möglich, die eigenständige Betreuung von Mandanten erfolgreich zu übernehmen. Die im Rahmen der Berufsausbildung vermittelten steuerlichen Fachkenntnisse hat sich Herr xxx mit großem Erfolg angeeignet und selbst bei hoher Arbeitsbelastung jederzeit sicher angewandt. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er jederzeit zu meiner vollsten Zufriedenheit.


    Wegen seiner stets vorbildlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art war Herr Peters gleichermaßen geschätzt und beliebt. Sein Verhalten gegenüber seinen Vorgesetzten und Kollegen, meinen Mandanten sowie Geschäftspartnern war stets vorbildlich.



    Vielen Dank für Ihre große Hilfe!