Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zum Ende des letzten
Jahres noch einmal klargestellt, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf "Dankesworte"
im Arbeitszeugnis haben.
In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte das Arbeitszeugnis mit
folgendem Satz geendet: "Wir wünschen ihm für die Zukunft
alles Gute". Dem klagenden Arbeitnehmer war dies nicht genug.
Das Bundesarbeitsgericht betonte jedoch, dass der Arbeitnehmer keine
"bessere" Dankesformel verlangen kann, selbst wenn das Arbeitszeugnis
zu einer überdurchschnittlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung kommt.
Auch wenn es in der Praxis relativer Standard sei, dass dem ausscheidenden
Mitarbeiter für seine Dienste gedankt werde, so bestehe noch lange kein
Rechtsanspruch hierauf.
Allerdings könne der Arbeitnehmer dann verlangen, dass das Arbeitszeugnis
komplett ohne "Schlussformel" ausgestellt wird.