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Wie sollten sich Arbeitnehmer beim Wechsel des Jobs verhalten?

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Jobwechsel

Kerstin Till vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen rät dazu, sich über mögliche Konsequenzen bestimmter Handlungen im Klaren zu sein, wenn ein Arbeitnehmer seinen letzten Dienst im Unternehmen verrichtet. Nach Möglichkeit sollten Arbeitnehmer eine einvernehmliche Trennung herbeiführen.

 

Früherer Arbeitgeber kann nach Ausscheiden mit neuem Arbeitgeber in Kontakt treten

Letztlich entscheidet der Abschied im Unternehmen auch darüber, wie der frühere Arbeitnehmer sein Kolleginnen und Kollegen im späteren Verlauf beispielsweise bei einem zufälligen Treffen in der Stadt gegenübertreten kann. Neue Unternehmen erwarten von Mitarbeitern insbesondere nämlich auch, dass diese über ein Netzwerk verfügen, dass sie dann positiv in das neue Unternehmen mit einbringen können. Wenn dieses dann am letzten Arbeitstag zerstört wird, kann sich das auf das neue Arbeitsverhältnis negativ auswirken. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich der frühere Arbeitgeber und der neue Arbeitgeber miteinander in Verbindung setzen, um die Erfahrungen des früheren Arbeitgebers mit dem Arbeitnehmer auszutauschen. Mitarbeiter sollten deshalb nach Möglichkeit selbst wenn der Abschied nicht freiwillig erfolgte, keine “schmutzige Wäsche“ waschen, so Kerstin Till weiter.

 

Kollegen den Abschied mit einem Kuchen versüßen

Zudem werden neue Mitarbeiter auch häufig nach dem Grund für den Arbeitsplatzwechsel gefragt. Wenn der Mitarbeiter dann dem alten Arbeitgeber gegenüber äußern kann, dass eine Erfüllung seiner beruflichen Tätigkeit in dem gegenwärtigen Unternehmen nicht möglich war, er sich aber in dem neuen Unternehmen genau dieser Erfüllung erhofft, dann basiert die Trennung auf einem rationalen Grund und das bisherige Unternehmen nimmt den Wechsel nicht persönlich. Wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Kolleginnen und Kollegen und dem Arbeitgeber stets gut war, dann empfiehlt es sich, nach Angaben der Expertin entweder die Kolleginnen und Kollegen nach dem offiziellen Abschied noch zu einer gemeinsamen Unternehmung einzuladen oder aber zumindest einen Kuchen als Abschiedsgeschenk mitzubringen. Till empfiehlt zudem auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter keinen emotionalen Ballast abzulassen. Da die Kommentare durch spätere Arbeitgeber immer noch abrufbar sind, kann dies für zukünftige Arbeitsverhältnisse eine große Bedeutung haben. Stattdessen sollten neutrale und sachliche Kommentare abgegeben werden, so die Expertin.

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