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Werbekostenabzug bei Berufskleidung

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Werbungskosten

Das Finanzgericht Münster (FG) hatte im Falle einer Schuhverkäuferin darüber zu urteilen, ob sie die beruflich bedingte Anschaffung von Schuhen für ihre Arbeit als Werbungskosten geltend machen kann. Die Klägerin selbst arbeitet als Verkäuferin eines Schuhhauses. Dieses hat, da es einer Kette angehört, festgelegt, dass jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin frisch geputzte Schuhe der eigenen Kette während der Arbeit tragen muss.

 

Klägerin wollte Schuhe als Werbungskosten geltend machen

Insgesamt machte die Klägerin für den Erwerb dieser Schuhe im Jahr 2013 neben weiteren Werbungskosten Aufwendungen in Höhe von 849 Euro geltend. Das Finanzamt indes akzeptierte diese Werbungskosten nicht, das es sich bei Schuhen nicht um reguläre Berufskleidung handeln würde. Die Klägerin indes gab an, die Schuhe nur während ihrer Arbeitszeit zu tragen, und nicht privat. Das Finanzgericht Münster wies die Klage am 1. Juli 2015 (AZ: 9 K 3675/14 E) ab. Es begründete das Urteil damit, dass Aufwendungen für so genannte “bürgerliche Kleidung“ als Kosten der regulären Lebensführung steuerlich nicht abzugsfähig seien. Dies würde auch dann gelten, wenn die Kleidung ausschließlich im Dienst getragen würde und nur für diesen Zweck angeschafft wurde.

 

Finanzgericht: Nur typische Berufskleidung abzugfähig

Der Werbungskostenabzug sei demnach auch dann ausgeschlossen, wenn lediglich die private Nutzung des Kleidungsstücks als üblich und damit möglich anzusehen sei, so das Finanzgericht weiter. Diese Definition würde hingegen nicht für so genannte typische Berufskleidung gelten, die ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt sei. Darunter fallen beispielsweise Uniformen, Arztkittel, oder Kleidung für den Klinikbereich. Schuhe, die zur regulären Damenmode zählen würde, zählen indes nicht zu dieser berufstypischen Kleidung, da sie grundsätzlich auch bei privaten Anlässen getragen werden könnte, so das Finanzgericht. Deshalb sei eine Abgrenzung zwischen der berufsbezogenen Anschaffungen der Schuhe und der Kosten der privaten Lebensführung nicht möglich.

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