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Was plant die große Koalition im Arbeitsrecht?

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Der Koalitionsvertrag steht. Jedenfalls erstmal. Bleibt noch die reine Formsache der Basisbefragung abzuwarten. Aus der Perspektive des „Juniorpartners“ SPD stellt das Arbeitsrecht das Herzstück dar. Mindestlohn, Werkverträge und die Tarifeinheit sind die sozialdemokratischen Duftmarken. Was aber bedeutet das in der Praxis?

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gilt ein bundesdeutscher gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je 60 min. Für das AEntG gilt das allerdings noch nicht. Einige Branchen wurden noch rausgelassen, um Arbeitsplätze zu sichern. Ab Januar 2017 gilt die Regelung dann allerdings uneingeschränkt. Darüber hinaus ist klar definiert, dass ehrenamtliche Tätigkeiten, die vor dem Hintergrund der Minijobregelung bezahlt werden, der Mindestlohn keine Anwendung findet

Die oft gescholtene Zeitarbeit wird durch einige Neuerungen gefördert. So gilt eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. ArbeitnehmerInnen, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen zeitlich befristet für eine Teilzeitbeschäftigung interessieren, sollen anschließend wieder in Vollzeit zurückkehren können. (Rückkehrrecht).

Die Verhandlungen rund um die Europäische Datenschutzgrundverordnung haben das Ziel, unser nationales Datenschutzniveau zu bewahren und trotzdem Standards auf Europäischem Niveau zu ermöglichen. Sollte eine Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in einer überschaubaren Zeit folgen, wollen wir eine nationale Regelung vor dem Hintergrund des Beschäftigtendatenschutzes schaffen.

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