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Verletzungen auf dem Weg zur Kaffeemaschine sind Arbeitsunfälle

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arbeistunfall beim kaffee holen

Ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts besagt, dass Arbeitnehmer, die sich auf dem Weg zum Getränkeautomaten oder zur Essensversorgung verletzen, als Arbeitsunfall versichert sind. Das Urteil kann unter dem Aktenzeichen L 3 U 202/21 nachgelesen werden.

Eine 57-Jährige Finanzamtsangestellte hatte geklagt, nachdem sie auf nassem Boden ausgerutscht war, als sie in ihrem Sozialraum einen Kaffee holen wollte und sich dabei einen Lendenwirbel brach. Die Unfallkasse wollte die Verletzung nicht als Arbeitsunfall anerkennen, da der Versicherungsschutz angeblich mit dem Durchschreiten der Kantinentür ende.

Das Sozialgericht hatte am 29. Oktober 2021 die Klage in erster Instanz abgewiesen. Es wurde festgestellt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall gäbe, da der Sturz im Sozialraum während des Kaffeeholens passierte. Das Holen von Kaffee wurde als rein private Tätigkeit betrachtet, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sei. Sobald die Tür zum Kaffeeautomaten durchschritten werde, ende der Versicherungsschutz. Es spiele dabei keine Rolle, ob es sich um einen Sozialraum oder eine Teeküche handele oder ob das Unternehmen den Raum zur Verfügung gestellt habe. Der rutschige Boden aufgrund des vorherigen feuchten Wischens ändere nichts daran, dass die Handlung der Klägerin nicht versichert gewsen sei.

Das Landessozialgerichts stimmte jedoch der Klägerin zu und erklärte, dass der Sozialraum in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers falle und somit der Weg zum Getränkeautomaten oder zur Essensversorgung grundsätzlich versichert sei. Das Urteil lässt jedoch eine Revision zu.

 

Wann ist es ein Arbeitsunfall?

Einer dieser Punkte sollte erfüllt sein um einen Unfall als Arbeitsunfall einstufen zu können:

  • Der Unfall hatte eindeutig etwas mit der beruflichen Tätigkeit des Opfers zu tun
  • Der Unfall fand auf einer Betriebsfeier oder eines Betriebsausflugs statt
  • Der Unfall hat mit Tätigkeiten in Verbindung mit Arbeitsmitteln zu tun
  • Der Unfall ereignete sich auf dem direkten Weg zur bzw. zurück von der Arbeitsstelle

 

Was ist eine Unfallkasse?

Eine Unfallkasse ist eine öffentliche Einrichtung, die sich um die Absicherung von Arbeitnehmern im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kümmert. Sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und gehört in der Regel zum Aufgabenbereich der Länder oder Kommunen. Die Unfallkassen übernehmen in der Regel die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Zahlung von Verletztengeld oder Renten bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten zahlen. In einigen Bundesländern ist die Unfallkasse auch für den Schutz von Kindern in Kindergärten und Schulen zuständig.

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