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Stellenbesetzung mit Verfallsdatum

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Auch frisch gebackene Akademiker gehen von einem Zeitvertrag zum nächsten. Der Staat ist dabei durchaus Trendsetter.

Vor Jahren gab es die eher scherzhafte Bezeichnung der „Generation Praktikum“. Das wurde auch von Kennern der Szene allerdings als Übergangsproblem einer überschaubaren Gruppe erkannt. Dieses Phänomen ist aber so groß, dass es inzwischen geradezu normal geworden ist. Berufseinsteiger, so scheint es, kommen aus Prinzip erst einmal nur befristet in Arbeit.

Deutschland steuert auf eine „fast“ Vollbeschäftigung zu. Als die Hartz-IV-Reform anfing (2005) waren etwas mehr als fünf Millionen Menschen arbeitslos. Der deutliche Rückgang, der seitdem zu verzeichnen ist, ist das Ergebnis von Arbeitsmarktreformen. Dazu gehörten eben auch die flexibleren Beschäftigungsverhältnisse. Im Ergebnis entstanden auch mehr Verträge, die sozial schlecht oder gar nicht abgesichert waren.

Rund jeder elfte Arbeitsvertrag hat ein solches „Verfallsdatum“. Den größten Anteil daran hatten die Berufseinsteiger. Trauriger Spitzenreiter ist dabei interessanterweise der öffentliche Dienst.

Kritiker sehen darin sicher nicht unbegründet eine durchaus trickreiche Verlängerung der Probezeit. Natürlich geht die zu Lasten der Betroffenen. Gewerkschafter definieren daraus den Abbau des Kündigungsschutzes durch die Hintertür. Eine „sachgrundlose Befristung“ darf beim selben Arbeitgeber maximal für zwei Jahre vereinbart werden. Verträge, die eine kürzere Laufzeit haben, können nach geltendem Recht dreimal verlängert werden, bis die zwei Jahre ausgeschöpft sind.

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