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Sonderzahlungen zu Weihnachten mit großen Unterschieden

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Weihnachten

Viele Arbeitnehmer freuen sich bereits jetzt nicht nur über Weihnachtsferien, Freizeit mit der Familie an den Feiertagen, sondern auch über die Sonderzahlungen zu Weihnachten, das Weihnachtgeld. Dabei gibt es jedoch große regionale Unterschiede und Unterschiede zwischen Männern und Frauen.

Weihnachtgeld vor allem für Männer und im Westen

Vor allem Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag können sich in der Regel über einen Weihnachtsbonus freuen. Laut Umfragen bekommen sie häufiger Weihnachtsgelt. Das Nachsehen haben jedoch meist Frauen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Demnach bekommen bundesweit etwa 54 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld, wobei hier vor allem Männer und Arbeitnehmer in Westdeutschland im Vorteil sind. Die Umfrage ergab, dass unter den Beschäftigten mit Tarifvertrag fast drei Viertel den Bonus bekommen, unter den Beschäftigen ohne Tarifvertrag sind es 42 Prozent.

Regionale Unterschiede und Gewerkschaftsmitglieder

Während in Städten zwischen Flensburg und Freiburg gut 56 Prozent der Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhalten, sind es zwischen Schwerin, Magdeburg und Chemnitz nur 40 Prozent. Die Unterschiede werden auch in anderen Bereichen deutlich. So bekommen etwa die Hälfte der Leiharbeiter ein dreizehntes Gehalt bzw. eine Sonderzahlung, 45 Prozent der Beschäftigten mit unbefristeten Verträgen sowie 51 Prozent der Angestellten, die nicht in einer Gewerkschaft Mitglied sind. Unter den Gewerkschaftsangehörigen bekommen gut zwei Drittel den weihnachtlichen Bonus.

Weihnachtsgeld schon im November

Traditionsgemäß wird das Weihnachtsgeld bereits im November ausgezahlt und ist für gewöhnlich unabhängig vom Gewinn eines Unternehmens. Das Weihnachtsgeld wird meist in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder spezielle Klauseln im Arbeitsvertrag geregelt. Besonders hoch, meist in Höhe des Monatsgehalts, fällt das Weihnachtsgeld in Branchen wie dem Bankenwesen sowie der Druck- und Süßwarenindustrie aus.

Rechtlicher Anspruch

Ein rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht für Arbeitnehmer jedoch nicht. Wenn der Arbeitsvertrag keine entsprechenden Regelungen enthält, greifen möglicherweise der branchenübliche Tarifvertrag oder besondere Betriebsvereinbarungen. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld fallen jedoch in der Regel aus, wenn es keinerlei Vereinbarungen dazu gibt. Zudem gilt, dass ein Unternehmen grundsätzlich allen Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlen muss, wenn es entsprechende Regelungen gibt. Das Weihnachtsgeld kommt dabei auch dem Einzelhandel durch das verstärkte Weihnachtsgeschäft zugute.

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