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Rollstuhlfahrer haben Probleme bei der Jobsuche

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Rollstuhl

Zahlreiche Arbeitnehmer, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, aber sonst einer regulären beruflichen Tätigkeit nachgehen könnten, haben Probleme einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Obwohl Arbeitgeber nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX dazu verpflichtet sind, ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl schwerbehinderte Mitarbeiter einzustellen, weigern sich zahlreiche Arbeitgeber dies in die Tat umzusetzen.

 

SGB IX sieht Mindestanzahl an behinderten Arbeitnehmern vor

Bei öffentlichen Arbeitgebern sieht das Gesetz vor, dass ab 20 Mitarbeitern mindestens fünf Prozent an Behinderten Mitarbeiter nach Maßgabe des SGB IX, § 71 eingestellt werden müssen. Stattdessen zahlen insbesondere private Arbeitgeber lieber so genannte Ausgleichszahlungen, um sich beispielsweise teure Umbauten im Sinne einer barrierefreien Zufahrt zum Arbeitsplatz oder einer rollstuhlgerechten Toilette zu sparen. Im Verhältnis zu teuren Umbaumaßnahmen betragen die Ausgleichsabgaben nur wenige Hundert Euro monatlich. Immer wieder machen Rollstuhlfahrer die Erfahrung, dass trotz Versendung zahlreicher Bewerbungen kein adäquater Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Häufig werden Rollstuhlfahrer aber zu Bewerbungsgesprächen eingeladen. Dies geschieht aber nur deshalb, weil insbesondere öffentliche Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind. Allein nach Angaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind in seinem Zuständigkeitsbereich 42.628 Menschen mit Behinderung derzeit arbeitslos. Nach Untersuchungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist die Anzahl an Schwerbehinderten seit dem Jahr 2014 um 2,5 Prozent auf mittlerweile 3,831 Millionen Menschen gestiegen.

 

Behinderte Arbeitnehmer oftmals besser ausgebildet als Nicht-Behinderte

Dabei sind deutlich mehr Menschen dieses Personenkreises mit einer besseren Ausbildung gesegnet als nicht behinderte Arbeitnehmer. Bei den behinderten Hartz IV-Empfängern beträgt der Anteil derjenigen die eine Ausbildung absolviert haben 45 Prozent, während er bei den nichtbehinderten Personen lediglich 38 Prozent beträgt. Ulrich Adlhoch, Leiter des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe sieht als einer der Hauptgründe für die Nichteinstellung von behinderten Menschen Vorbehalte gegenüber der Leistungsfähigkeit. Diese sind allerdings vielfach unbegründet. Letztlich handelt es sich bei den vorschnellen Urteilen der Arbeitgeber um bloße Vorurteile.

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