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Neustart in den Job nach langer Krankheit

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Krankheit

Alexander Kreidel wurde wegen eines schmerzenden Arms für insgesamt acht Wochen krankgeschrieben. Weil er nicht erneut ausfallen wollte, ging er wieder arbeiten. Innerhalb weniger Wochen verschlechterte sich sein Zustand so sehr, dass er nicht mal mehr in der Lage war, jemanden die Hand zu geben, ohne unter Schmerzen zu leiden. Kreidel arbeitet bei der Daimler-Tochter EvoBus. Diese produziert Omnibusse.

 

Anforderungen für krankheitsbedingte Kündigung ist sehr hoch

Aufgrund der Tätigkeit, nämlich Sitze in die jeweiligen Busse an die richtige Stelle zu tragen und sie dort zu befestigen, stellte sich die Erkrankung des Arms ein. Insbesondere mit Hinblick auf eine krankheitsbedingte Kündigung war Alexander Kreidel sehr besorgt. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, Hans Georg Meier, der zugleich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist, beruhigt indes, dass die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nur dann gegeben sind, wenn der Arbeitnehmer drei Jahre in Folge mindestens jeweils mehr als sechs Wochen krank gewesen ist. Zudem kommt dann noch der jeweils individuelle Fall zum Tragen. Die ersten sechs Wochen erhalten Arbeitnehmer Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement bietet optimale Rückkehrmöglichkeit in den Job

Danach zahlt die Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld beträgt rund 70 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts. Danach besteht die Möglichkeit, vom Rentenversicherungsträger oder der Arbeitsagentur Hilfen zu erhalten. Als Kreidel das zweite Mal krankgeschrieben wurde, erhielt er von dem Gesundheitsmanagement des Unternehmens eine Einladung zu einem Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Bei diesem Eingliederungsmanagement wird zusammen mit dem Arbeitnehmer überlegt, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit beendet werden kann und der Arbeitnehmer wieder in den Betriebsablauf integriert werden kann. Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuch IX sollen Arbeitgeber betriebliche Wiedereingliederungsmaßnahmen im Sinne eines Eingliederungsmanagements anbieten.

Demgegenüber können die erkrankten Mitarbeiter dieses Angebot annehmen, sie müssen es aber nicht. Zudem müssen die Beschäftigten in einem Gespräch auch nicht angeben, unter welcher Erkrankung Sie leiden. Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, eine Perspektive für den Mitarbeiter zu entwickeln. Nachdem Alexander Kreidel am Ellbogen operiert wurde und sich sein gesundheitlicher Zustand verbesserte, wurde er in die Qualitätskontrolle versetzt, hierbei wird sein Arm weniger belastet. Kurz nach der Operation erfolgte eine stufenweise Wiedereingliederung, die durch einen geringeren Stundenumfang gekennzeichnet war. Dank des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements ist Alexander Keidel heute wieder voll einsatzfähig.

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