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Muss man bei einem Blackout arbeiten gehen?
von Newsredaktion Arbeitszeugnis
Die Energiekrise hat das Thema neuerlich in den Blickpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Der großflächige Stromausfall kann schnell zu einem Zusammenbruch der Infrastruktur führen, daher raten Experten zur Vorsorge. Doch welche Auswirkungen hat ein Blackout auf den Arbeitsplatz?
Immer mehr Experten halten einen flächendeckenden Stromausfall in Deutschland für wahrscheinlich. Dabei stellt sich aus ihrer Sicht mehr die Frage, ob, sondern nur noch wann er passieren wird. Kein Wunder also, dass Behörden dazu übergehen, sich auf so ein Szenario vorzubereiten und vermehrt Reservelisten im Netz veröffentlichen.
Der Winter könnte die Stromnetze an ihre Grenzen bringen
Im Winter könnte sich die Lage verschärfen, schließlich treffen dann eine hohe Nachfrage auf begrenzte Energiekapazitäten, das könnte die Stromnetze an ihre Grenzen bringen. Doch was passiert, wenn die Energieversorgung nicht mehr sichergestellt ist? Müssen Arbeitnehmer dann trotzdem zur Arbeit gehen oder nicht?
Diese Situation wäre für alle Einwohner neu. Schließlich ist man es gewohnt, dass Energie immer, wenn nötig zur Verfügung steht. Strom begleitet jeden den ganzen Tag über, wenn er einmal länger wegbleiben sollte, kann dies dramatische Folgen haben.
Der Blackout befreit von der Pflicht zur Arbeit zu gehen
Diese sind im Gesetz klar geregelt. Arbeitsrechtsexperten bezeichnen einen Blackout als Betriebsstörung. In so einem Fall wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit. Das bedeutet, dass er nicht zur Arbeit gehen muss. Doch auch das hat Konsequenzen.
Denn wer nicht arbeitet, erhält grundsätzlich auch keinen Lohn oder kein Gehalt. Doch der Blackout bildet hier, ebenso wie Naturkatastrophen, eine Ausnahme. Schließlich könnten die Beschäftigten auch dann ihre Arbeit nicht aufnehmen, wenn sie pünktlich zur Arbeit erscheinen würden. Denn wenn die Geräte oder Maschinen aufgrund des Stromausfalls nicht funktionieren, kommt das sogenannte „Risiko der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung“ zum Tragen und dieses liegt beim Arbeitgeber.
Die Firma muss weiterhin bezahlen
Die Frage, muss ich bei einem Blackout arbeiten gehen, ist damit geklärt. Ein Blackout gilt als arbeitsrechtlich als höhere Gewalt, die Firma muss das Gehalt weiterhin bezahlen, auch wenn das Arbeiten nicht möglich ist. Doch auch das dürfte sich in der Umsetzung schwierig gestalten, schließlich wird ein flächendeckender Stromausfall dafür sorgen, dass nicht nur die Überweisungen nicht mehr möglich sind, sondern auch das Abheben vom Bankomaten.
Erlebt Deutschland tatsächlich einen Blackout, dann müssen das Beschäftigen nicht zur Arbeit erscheinen, weil dieser als höhere Gewalt gilt. Ihr Gehalt wird weiterbezahlt. Doch dies gilt nur, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich vom Blackout betroffen ist.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Immerhin gibt es zahlreiche Berufe, die nicht auf Energie angewiesen sind, und ihre Tätigkeit zumindest eine Weile weiterführen können. Sie bestätigen die Regel. Davon betroffen wären beispielsweise Gärtner, oder Postboten und Sportlehrer. Nur wenn der Blackout dazu führt, dass sie ihre Arbeit nicht mehr ausführen können, dürfen sie sich auf die entsprechenden Bestimmungen des Arbeitsrechts berufen und bei vollem Gehalt zu Hause bleiben.