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Müssen Arbeitnehmer trotz Hochwasser zur Arbeit?

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Die Hochwasser der letzten Tage haben unglaubliche Schäden in Deutschland hinterlassen. Viele Menschen blicken fassungslos auf das, was hier passiert ist. Gleichzeitig erlebt das Land eine Welle der Hilfsbereitschaft. Allerorts wird fleißig an der Beseitigung der Schäden gearbeitet. Doch welche Auswirkungen hat ein Hochwasser grundsätzlich auf die Arbeitsverträge?

Die Folgen der Unwetter sind immer noch in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens sicht- und spürbar. Schließlich wurden durch das Hochwasser nicht nur unzählige private Häuser in schwere Mitleidenschaft gezogen, sondern auch die öffentliche Infrastruktur. Schienen sind beschädigt, Straßen unterspült und damit unpassierbar. Das stellt zahlreiche Arbeitnehmer vor ein großes Problem. Wie sollen sie zu ihrer Arbeitsstelle kommen? Vielen Menschen fragen sich daher zu Recht, müssen Arbeitnehmer trotz Hochwasser zur Arbeit?

Zahlreiche Bundesländer sind betroffen

Immerhin sind zahlreiche Bundesländer von den verheerenden Auswirkungen der Wetterkapriolen betroffen. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat es am härtesten getroffen, doch auch in Sachsen und in Bayern sind große Schäden sichtbar geworden. Das trifft vor allem die Pendler schwer. Damit nicht genug müssen sie auch noch mit den psychischen Belastungen zurechtkommen. Schließlich haben viele von ihnen große Verluste zu beklagen.

Bei Notlagen kann man der Arbeit fernbleiben

Grundsätzlich gilt, dass Angestellte auch im Fall von Unwettern bei der Arbeit erscheinen müssen. Doch es gibt Ausnahmen und diese kommen hier zur Anwendung. Denn es handelt sich bei den Ereignissen der letzten Tage eindeutig um eine Notlage. Diese ist im Gesetz eigens definiert. So können Arbeitnehmer laut Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei Notlagen im eigenen Haushalt ihrer Arbeit fernbleiben.

Dies gilt für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Somit haben die Mitarbeiter in diesem Zeitraum Anspruch auf eine Freistellung. Anwälte schätzen diesen nicht näher definierten Zeitraum auf rund eine Woche. In Ausnahmefällen oder bei besonders schweren Notlagen könnte man diese Zeit auch noch weiter ausdehnen, doch dann entfällt das Recht auf eine Fortzahlung des Gehalts.

Den Arbeitgeber sofort informieren

Wichtig ist es dabei allerdings den Arbeitgeber sofort von der Notlage und laufend über die Fortschritte bei der Behebung der Notlage zu informieren. Grundsätzlich haben die meisten Arbeitnehmer in diesem Fall Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Gehaltes. Doch es gibt Ausnahmen. Diese kommen dann zur Anwendung, wenn der eigene Arbeitsvertrag den oben erwähnten Paragraf 616 ausdrücklich ausschließt. Es macht sich also bezahlt seinen Vertrag dahingehend zu überprüfen.

Das Risiko der Wegstrecke liegt beim Arbeitnehmer

Ist jedoch das Unternehmen, in dem man arbeitet, vom Hochwasser betroffen, läuft die Lohnfortzahlung weiter. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Mitarbeiter die Firma aufgrund der Schäden nicht betreten können. Ist die Wegstrecke zur Arbeit von Schäden betroffen, liegt das Risiko beim Arbeitnehmer. Er muss alles unternehmen um rechtzeitig zur Arbeit erscheinen zu können. Wenn dies nicht möglich ist, hat er keinen Anspruch auf eine Fortzahlung seines Gehalts.

Wer aus diesen Gründen zunächst im Homeoffice arbeiten möchte, muss dies unbedingt vorher mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Im Notfall, wie bei einem Hochwasser, ist es daher immer wichtig offen mit dem Vorgesetzten zu kommunizieren und ihn über alle Vorkommnisse auf dem Laufenden zu halten.

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