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Kleinunternehmerreglung - was zu beachten ist

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Etwa 128.000 Menschen machten sich im ersten Halbjahr 2012 als Kleinunternehmer in Deutschland selbständig. Besonders Frauen nutzen die „kleine“ Selbständigkeit, um Beruf und Arbeit besser miteinander verbinden zu können. Doch was bedeutet eigentlich Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer unterscheiden sich von anderen freiberuflichen Unternehmensformen vor allem durch die gesetzliche und steuerliche Lage. So sind alle Kleinunternehmer in Deutschland an eine Jahresumsatzgrenze gebunden. Zu Beginn der Selbständigkeit ermittelt das Finanzamt die Grenze des jährlichen Umsatzes, die bei einer Höhe von 17.500 Euro liegt. Wird die Grenze überschrittet, dürfen Selbständige im kommenden Jahr nicht mehr als Kleinunternehmer arbeiten. Übersteigt die Jahresumsatzgrenze jedoch nicht 17.500 Euro, gilt für das kommende Jahr ein Gewinnlimit von 50.000 Euro.

Ermittelt wird der Jahresumsatz bei Kleinunternehmer durch eine einfache Einnahme-Überschussrechnung. Ausreichend für die Ermittlung des Gewinns ist in der Regel eine formlose Exel-Datei, die zusammen mit der Steuererklärung an das zuständige Finanzamt übermittelt wird. Dennoch wird eine genau Auflistung der Ein- und Ausgaben verlangt. Im Detail bedeutet es, dass alle betrieblichen Ein- und Ausgaben durch Belege erläutern werden müssen.

Vorab könnenKleinunternehmer wählen, ob Sie Umsatzsteuer abführen möchten. Entscheiden sich Selbständige dafür, können Sie zwar die Vorsteuer ebenso absetzen, doch sind in dem Fall an eine Fünf-Jahres-Frist gebunden und können diese im Laufe der fünf Jahre nicht rückgängig machen. Geeignet ist das Absetzen der Umsatzsteuer aber in der Regel nur, wenn Selbständige hohe Summen an Vorsatzsteuern zahlen müssen.

Facts zur Kleinunternehmerreglung:
  • Jahresumsatzgrenze liegt bei 17.500 Euro, im darauffolgenden Jahr bei 50.000 Euro
  • Wird die Grenze überschritten, gilt die Kleinunternehmerreglung im laufenden Jahr nicht
  • Wird Umsatzsteuer steuerlich abgesetzt, binden sich Selbständige an eine Fünf-Jahres-Frist
  • Bei Kleinunternehmerreglung kann keine Vorsteuer abgesetzt werden

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