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Kindergeld während Masterstudium und nach Bachelorstudium

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Hand mit Geld

Seit dem Jahr 2012 ist es amtlich, dass ein Kind, das für seinen Beruf ausgebildet wird, nach seinem Abschluss oder bei der erstmaligen Berufsausbildung weiterhin Kindergeld erhält, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Allerdings gibt es hierzu eine neue Gesetzesfassung.

Neue Regel für das Kindergeld

Das BFH hatte erst kürzlich entschieden, dass es neue Gesetzesentwürfe gibt, die auch das Bachelorstudium miteinbeziehen und ein Teil der einheitlichen Erstausbildung darstellt. Wenn ein Kind im Rahmen eines dualen Studiums nach einem studienintegrierten Ausbildungsgang einen Abschluss erhält, gehört das auch zur grundlegenden Ausbildung. Bei den dualen Studiengängen ist es oft der Fall, dass diese eine Kombination aus Ausbildung und Bachelorstudium sind. Somit ist diese Ausbildung Teil des Erststudiums.

Die Entscheidung

Das Familiengericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass ein Studium abgeschlossen ist, wenn die vorgesehene Prüfung abgeschlossen ist, die für den Studiengang vorgesehen ist oder auch wenn der vorgesehe Hochschulgrad erhalten wurde. Wenn die Studienordnung vorsieht, dass nach dm Bachelor ein weiteres Masterstudium folgt und somit ein weiterer Studiengang belegt wird, ist das Studium abgeschlossen. Daraus würde folgen, dass der Abschluss des Bachelorstudiums den Abschluss des Erststudiums darstellt und dass der nachfolgende Studiengang als zweites Studium anzusehen wäre. Das würde bedeuten, dass weiterhin kein Kindergeld mehr gewährleistet werden könnte, weil die Betroffenen im Rahmen des Zweitstudiums einer schädlichen Erwerbstätigkeit von über 20 Stunden pro Woche nachgehen würden. Der BFH hat eine Revision zu dem Urteil zugelassen, da diese Auffassung vom Studium nicht geteilt wird. Es wird nämlich bei der Entscheidung nicht das Ziel der Berufsbildung berücksichtigt, die das Kind habe und außerdem ist der Masterstudiengang zusätzlich nicht als Zweitstudium anzusehen, sondern als weitere Stufe der mehraktigen Ausbildung. 

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