Weitere Karriere-News

Haben Minijobber Anspruch auf einen Urlaub?

von

urlaub am strand

Ja, Minijobber haben Anspruch auf Urlaub. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Minijobber denselben Anspruch auf Erholungsurlaub wie andere Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer mit einem Minijob haben auch Anspruch auf Urlaub, unabhängig davon, ob dies im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den geleisteten Arbeitsstunden. Ein Minijobber kann unter bestimmten Umständen sogar mehr Urlaub erhalten, wenn der Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für Vollzeitbeschäftigte längeren Urlaub vorsieht. Ein Verzicht auf Urlaub ist normalerweise unwirksam, und Arbeitgeber können den Urlaub nicht im Arbeitsvertrag ausschließen.

Minijobber sollten ihren Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend machen und mit dem Arbeitgeber absprechen, wann sie ihren Urlaub nehmen können. Es ist ratsam, die Arbeitstage pro Woche im Arbeitsvertrag festzuhalten.

 

Kann man auf den Urlaub verzichten?

Ein genereller Verzicht auf den Urlaubsanspruch ist nicht möglich. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist ein vorheriger Verzicht auf den Urlaub unzulässig, der sich auf die eigentliche Entstehung des Urlaubsanspruchs bezieht. Das bedeutet, dass ein Minijobber nicht im Voraus auf seinen Urlaubsanspruch verzichten kann.

Jedoch kann es in bestimmten Fällen möglich sein, dass ein Arbeitnehmer nachträglich auf finanzielle Ansprüche verzichtet, die sich aus nicht gewährtem Urlaub ergeben. Dies kann jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sein und sollte im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatungsstelle geklärt werden.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein vorheriger Verzicht auf den eigentlichen Urlaubsanspruch nicht wirksam ist und Arbeitnehmer das Recht haben, ihren Urlaub zu nehmen oder ihn sich auszahlen zu lassen, falls er nicht gewährt wurde.

 

flug in den urlaub

 

Wie ermittelt man die Anzahl der Urlaubstage?

Die Anzahl der Urlaubstage für Minijobber wird basierend auf der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ermittelt. Hier sind die Schritte zur Ermittlung der Urlaubstage:

  1. Bestimmen Sie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche: Überlegen Sie, an wie vielen Tagen in der Woche Sie normalerweise arbeiten. Zum Beispiel könnte es sich um 2, 3, 4 oder 5 Arbeitstage handeln.

  2. Prüfen Sie die gesetzlichen Mindestansprüche: Bei einer Sechs-Tage-Woche haben Minijobber einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen ihnen mindestens 20 Tage Urlaub zu.

  3. Berechnen Sie die prozentuale Anzahl der Urlaubstage: Teilen Sie die Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche durch die reguläre Anzahl der Arbeitstage pro Woche eines Vollzeitbeschäftigten. Multiplizieren Sie dann dieses Ergebnis mit den gesetzlichen Mindesturlaubstagen.

Beispiel: Wenn Sie an 3 Tagen pro Woche arbeiten und Vollzeitbeschäftigte 5 Tage pro Woche arbeiten, beträgt die prozentuale Anzahl Ihrer Urlaubstage: (3/5) * 20 = 12. In diesem Fall hätten Sie einen Anspruch auf 12 Urlaubstage pro Jahr.

Es ist wichtig zu beachten, dass dies die Mindestansprüche sind und Tarifverträge oder Arbeitsverträge längeren Urlaub vorsehen können, von dem Sie als Minijobber profitieren können.

Weitere Karriere-News

Zurück