Weitere Karriere-News

Geschenke im Beruf können Job kosten

von

Geschenke

Auch wenn es noch einige Wochen sind, doch schon bald beginnt die Adventszeit. Das wiederum ist die Zeit der Geschenke. Wer jedoch beruflich von Kunden oder Geschäftspartnern Präsente annimmt, kann Probleme bekommen, bis hin zur Kündigung. Ein Überblick, was erlaubt ist und was nicht.

Geschenke in der Adventszeit

Gerade in der Vorweihnachtszeit häufen sich die Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, was sie dabei annehmen dürfen und was nicht. Zu den Geschenken können Präsentkörbe, Eintrittskarten, hochwertige Kugelschreiber und ähnliches gehören. Das Strafgesetzbuch regelt dazu im Paragraph 299, dass man für Geschenke keine Vorteile gewähren darf. Das heißt konkret, dass Geschenke im Wert von bis zu 35 Euro kein Problem sind. Hier gehen Juristen davon aus, dass keine Gegenleistung bzw. ein Gegenwert erwartet wird.

Anlass und Wert sind wichtig

Nicht unerheblich ist auch der Anlass. Geschenke werden etwa typischerweise zu Ostern oder zu Weihnachten überreicht. Hier kann man davon ausgehen, dass Geschenke auch mal mehr Wert sind und dass keine Gegenleistung erwartet wird. Allerdings sollte man auch hier vorsichtig sein, wenn es sich um einen persönlichen Anlass handelt und nicht alle Mitarbeiter beteiligt sind. In einem Fall in Rheinland-Pfalz kam es zu einer Kündigung, weil der Arbeitnehmer eine Fußballkarte im Wert von 250 Euro angenommen hatte. Das Gericht vermutete hier eine eindeutige Absicht hinter dem Geschenk.

Absichern bei den Vorgesetzten

Als Arbeitnehmer kann man sich absichern, wenn etwa im Arbeitsvertrag auch zu diesem Thema konkrete Regelungen vorliegen. Falls die nicht enthalten sind, sind die erwähnten Geschenke bis zu 35 Euro kein Thema. Unternehmen können aber auch im Arbeitsvertrag festlegen, dass Arbeitnehmer absolut gar nichts annehmen dürfen. Arbeitnehmer, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Abmahnung rechnen oder im schlimmsten Fall auch mit der fristlosen Kündigung. Auf Nummer sicher gehen Arbeitnehmer, wenn sie bei den Vorgesetzten nachfragen und sich deren eindeutige Zustimmung oder Absage einholen.

Weitere Karriere-News

Zurück