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Die einheitlichen EU-Standards für Mindestlöhne kommen

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Mindestlöhne sind zumeist heftig umstritten. Nun haben sich allerdings das Europaparlament und die Staaten der EU auf einheitliche Standards innerhalb der EU geeinigt. Diese legen fest, wie ein Mindestlohn festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden kann.

Mit diesem Vorschlag soll das Leben von Millionen von Beschäftigten in der EU erheblich verbessert werden. Künftig werden gesetzliche Mindestlöhne zumindest alle zwei Jahre aktualisiert. Eine Ausnahme gibt es dabei nur für jene Länder, die ihren Mindestlohn ohnehin mit einem automatischen Index versehen haben.

Die Sozialpartner müssen mitreden

Das wäre beispielsweise eine Bindung an die Inflation. In so einem Fall gilt zukünftig eine Frist von vier Jahren. Damit nicht genug, müssen bei Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne auch die Sozialpartner ein Wörtchen mitreden. Sie werden zukünftig fix beteiligt.

Noch muss diese Regelung formal bestätigt werden, doch die Umsetzung gilt bereits jetzt als wahrscheinlich. Die einheitlichen EU-Standards für Mindestlöhne kommen. Die Länder der EU haben nun zwei Jahre Zeit, diese Richtlinie in ihr nationales Recht aufzunehmen. Ziel der Neuregelung ist es, die Arbeit aufzuwerten. Wer arbeitet, muss zukünftig auch davon leben können, so formulierte es ein SPD-Politiker.

Der heimische Mindestlohntarif steigt ab Oktober auf 12 Euro

In Deutschland wurde gerade erst eine Änderung am gültigen Mindestlohntarif beschlossen. Er wird mit Gültigkeit von 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde ansteigen. Damit hat Deutschland bereits jetzt einen der höchsten Mindestlöhne in der gesamten EU. Lediglich Luxemburg bezahlt mehr. Doch in einem Punkt hat das Land enormen Aufholbedarf.

Die Einigung in der EU sieht zukünftig auch eine Tarifbindungsquote von 80 Prozent vor. Doch diese betrug in Deutschland zuletzt nur 44 Prozent. Sie zeigt an, wie viele Arbeitnehmer von den Tarifverträgen profitieren. Deutschland zeigt hier also noch großen Nachholbedarf. Ganz anders ist die Situation beispielsweise in den nordischen Ländern. Diese haben zwar keinen gesetzlichen Mindestlohn, allerdings eine hohe Tarifbindung.

Der deutsche Arbeitgeberpräsident hat wenig Freude

Sie lehnen daher eine Einmischung der EU in nationale Angelegenheiten traditionell ab. Kein Wunder also, dass man dort die jetzige Einigung auf EU-Standards für Mindestlöhne kritisch sieht. Doch auch in Deutschland herrscht nicht nur Freude über die neuen Vorgaben. Der deutsche Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fürchtet, dass diese die Festsetzung der Löhne weiter politisieren werden. Er forderte daher die Politik auf, gegen das Gesetzesvorhaben zu stimmen.

Dabei wollte das EU-Parlament ursprünglich noch weiter gehen. Geplant war auch, die Höhe der Mindestlöhne auf Basis bestehender Durchschnittswerte festzulegen. Doch dieser Plan war nicht durchsetzbar. Nun beschränken sich die EU-Standards darauf, eine Empfehlung abzugeben.

Der neue Mindestlohn erfüllt die Vorgaben

Die neuen Mindestlöhne sollen zukünftig 60 Prozent des Median-Einkommens und 50 Prozent des Durchschnittseinkommens abbilden. Bei dem Median-Einkommen handelt es sich um eine Rechengröße, die auch mittlerer Lohn genannt wird. Die Hälfte der Arbeitnehmer verdient mehr als diesen Wert, die andere Hälfte weniger.

Mit dem neuen Mindestlohn von 12 Euro, der ab Oktober dieses Jahres zur Anwendung kommen soll, würde Deutschland die Empfehlungen der EU fast punktgenau erfüllen. Er ergibt ein Monatseinkommen von 2.064 Euro und liegt damit sowohl über dem Durchschnittslohn (€ 1.988) als auch über dem Median (€ 2.056).

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