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Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist keine Gefahr für den Arbeitsmarkt

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Der 1. Januar 2014 brachte viele gesetzliche Neuerungen. Dazu zählte auch die in Expertenkreisen umstrittene Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen und Bulgaren in der gesamten EU. Für Zuwanderer mit Herkunft aus diesen Ländern waren in Deutschland und Österreich vor noch Sonderregelungen in Kraft. Es stand zu befürchten, dass eine starke Zuwanderung von Niedriglöhnern die Folge hätte sein können. Die deutsche Bundesregierung rechnet allerdings nicht damit, dass sich die Neuregelung nachhaltig spürbar auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken wird.

Die Fraktion der Linken hatte diese Antwort auf ihre kleine Anfrage hin erhalten. Bisher zumindest spielen Bürger aus Rumänien und Bulgarien auf dem deutschen Arbeitsmarkt bestenfalls eine eher kleine Rolle. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse bei bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen habe danach zwischen Dezember 2010 und Dezember 2012 um 67,8 beziehungsweise 73 Prozent zugenommen. Damit lagen diese Quoten weit über dem Zuwachs aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsbürgerschaft, der im gleichen Zeitraum 16,6 Prozent betrug. Die Bundesregierung verweist jedoch darauf, dass "bei solchen Vergleichen auch das unterschiedliche absolute Niveau berücksichtigt werden" müsse.

Nach bisher aus anderen EU-Ländern gewonnenen Erfahrungen ist der Bundesregierung zufolge nicht davon auszugehen, "dass erhebliche Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt hervortreten werden". Die Zunahme der Beschäftigungsaussichten deute weiterhin auf eine "gute Entwicklung" des deutschen Arbeitsmarktes hin.

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