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Bildungsurlaub steuerlich absetzen

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Jedes Bundesland verfügt über ein eines Gesetz, das den Bildungsurlaub regelt. Die steuerliche Absetzung ist allerdings bundeseinheitlich gleich. Er kann den gesamten Urlaub, das heißt Anreise, Unterkunft und Verpflegung steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Eine Voraussetzung gilt es zu beachten:  es muss ein direkter Zusammenhang zu seinem Arbeitsplatz bestehen und nachvollziehbar sein, dass der Arbeitnehmer mit dem Bildungsurlaub seine berufliche Tätigkeit unterstützt.

 

Hier empfiehlt es sich, dem Finanzamt eine Erklärung des Arbeitsgebers einzureichen, über den Sinn der Maßnahme. Alternativ reicht der Betreffende die Kursunterlagen ein. Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer die Kosten für eine Weiterbildung selber tragen. Er kann aber mit seinem Arbeitgeber darüber verhandelt, ob dieser einen Teil oder die ganzen Kosten übernimmt.  Der Erfolg hängt  von der Überzeugungskraft des Betreffenden ab, ist aber auf jeden Fall einen Versuch wert.  Möglich wäre auch eine Erfolgsprämie, wenn der Arbeitnehmer de Prüfung erfolgreich ablegt oder er verhandelt über ein Darlehen, um den Bildungsurlaub zu finanzieren.

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