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Bei der Arbeit schwitzen

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Klettert dieses im Sommer auf mehr als 26 Grad in den Arbeitsräumen,  ist der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenregel gehalten, durch einen Sonnenschutz Abhilfe zu schaffen. Dies können etwa Jalousien. Für ein klimatisiertes Büro muss er nicht sorgen.  Ab 30 Grad sind weitere Maßnahmen erforderlich, etwa morgendliches Lüften, um den Wärmestau aus den Zimmern zu bekommen. Elektrische Geräte, die man zur Arbeit nicht braucht, sind auszuschalten.  Erreicht der Arbeitgeber mit diesen Maßnahmen immer noch eine angemessene Raumtemperatur, kann er Getränke bereitstellen oder die Kleiderordnung lockern. Gleitzeit ist eine weiter Möglichkeit, um der Hitze zu entgehen. Dann fängt man eben früher an mit der Arbeit.

 

Ab 35 Grad wird es abenteuerlich nach der Arbeitstättenregel.  Hier werden Luftduschen oder Wasserschleier vorgeschlagen oder gar Schutzkleidung. Diese Maßnahmen dürften in der Praxis scheitern. Hier ist es eher sinnvoll, die Leute nach Hause zu schicken. Sie können so Überstunden abbauen.  Arbeitnehmer dürfen von sich aus nicht zu Hause bleiben oder Maßnahmen ergreifen, sondern nur in Absprache mit dem Chef.  

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