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Arbeitszeugnis - (K)ein Brief mit sieben Siegeln

von

Arbeitszeugnis

Viele Arbeitszeugnisse sind fehlerhaft erstellt worden. Für den Arbeitnehmer kann dies mitunter berufliche Zukunftschancen verringern. Dabei ist vielen Arbeitgebern der so genannte Zeugniscode nicht einmal selbst bekannt. Dadurch entstehen viele Missverständnisse.

 

Auch das Weglassen von Tatsachen kann negativ auffallen

Der Arbeitnehmer ist jedoch bei einem falsch ausgefüllten Zeugnis nicht rechtlos, sondern kann vom Arbeitgeber ein neu formuliertes Arbeitszeugnis verlangen. Der Arbeitnehmer ist allerdings dazu verpflichtet, unverzüglich auf etwaige Fehler und Mängel des Zeugnisses hinzuweisen und diese beseitigen zu lassen. Nach Meinung von Experten weist fast jedes zweite Arbeitszeugnis Mängel auf. Insbesondere wenn bestimmte berufliche Inhalte nicht zu der bisher ausgeübten Stelle passen, kann auch das Weglassen von Angaben als nachteilig gewertet werden.

 

Arbeitnehmer kann Arbeitszeugnis auch selbst formulieren

Personalabteilungen sprechen in diesem Fall von dem so genannten “beredten Schweigen“. Auch wenn diese Form der Zeugniserstellung häufig eingesetzt wird, ist sie jedoch nicht rechtens. Das Arbeitszeugnis unterliegt nämlich dem so genannten Klarheits-und Wahrheitsgebot. Außerdem müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, AZ: 9 AZR 632/07) Tatsachen, die für den zukünftigen Arbeitgeber von Belang sein können, im Zeugnis erwähnt werden. Auch das Ausfüllen eines so genannten “Gefälligkeitszeugnis“ kann ein Hinweis darauf sein, dass das Arbeitsverhältnis vonseiten des Arbeitnehmers eher unfreiwillig beendet wurde. Wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt, dann sollte diese auch im Zeugnis genannt werden. Im Zweifel ist es auch möglich, das Arbeitszeugnis selbst zu formulieren, sofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Bei Bedenken sollte auf jeden Fall das Arbeitszeugnis einem Fachmann vorgelegt werden. Unter Umständen kann dies auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. Aber auch Mitarbeiter der Verbraucherzentralen und der Gewerkschaften können in Fragen des „Zeugnisdeutsch“ helfen.

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