Weitere Karriere-News

Altersdiskriminierung ist manchmal eine Frage der Perspektive

von

Nicht jeder, der das Renteneintrittsalter erreicht hat, geht auch freudig und zufrieden nach Hause. So will ein vom Rentenalter betroffener Lehrer nicht einfach nur seine Rente genießen. Er will weiterarbeiten und machte das auch mit Nachdruck klar. Er klagte wegen Altersdiskriminierung gegen seine Pensionierung und das zuständige Gericht gab ihm Recht.

Nun muss das Land Hessen per Gerichtsurteil einen Lehrer weiter beschäftigen, der nicht einfach nicht in den Ruhestand gehen will. Wegen seines Alters darf niemand diskriminiert werden. Das sagte das Verwaltungsgericht in Frankfurt zur Begründung seines Beschlusses mit (Az. 9 L 2184/13.F). Nun gehen aber Beamte nun mal laut Gesetz im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand. Dem stimmt auch das Gericht zu – wenn damit Ziele wie etwa eine ausgewogene Altersstruktur erreicht werden können.

Genau das hat das Land Hessen aber in dem konkreten Fall als Arbeitgeber nicht nachweisen können. Es liegt auch nicht zwingend auf der Hand, dass eine einzige Altersgrenze zwingend für alle Berufsgruppen gelten muss. Das arbeitete das Gericht als Teil der Begründung heraus.

Ob der Mann nun tatsächlich im bevorstehenden Schuljahr unterrichten darf, ist allerdings noch nicht ganz sicher, denn der Beschluss des Gerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Karriere-News

Zurück