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Ab August erhalten Dienstnehmer neue Arbeitsverträge

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Die Richtlinie für Arbeitsbedingungen der EU führt dazu, dass Deutschland sein Nachweisgesetz ändern muss. Dies führt zu Anpassungen der Arbeitsverträge. Die neuen Anforderungen gelten ab 1. August und müssen auf Wunsch der Dienstnehmer auch für alte Verträge umgesetzt werden.

Die Zeit wird knapp, doch wenn alles nach Plan läuft, dann findet am Mittwoch der Beschluss im Deutschen Bundestag statt. Danach kommt auf die deutschen Unternehmen jede Menge Arbeit zu. Sie haben lediglich fünf Wochen Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen, denn bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 2.000 Euro.

Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmern

Bereits jetzt haben Arbeitgebern weitreichende Informationspflichten ihren Arbeitnehmern gegenüber. Sie müssen innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Fakten schriftlich niederlegen, diese unterzeichnen und ihren Angestellten aushändigen.

Diese Niederschrift muss Name und Anschrift der Vertragspartner, den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei Befristungen deren Dauer, den Arbeitsort und eine kurze Tätigkeitsbeschreibung enthalten. Natürlich ist auch die Bezahlung, die Arbeitszeit, die Dauer des Urlaubs, Kündigungsfristen und die jeweils anwendbaren Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Bestandteil dieses schriftlichen Arbeitsvertrages.

Deutliche Erweiterung ab August

Diese Informationen werden jetzt deutlich erweitert. Ab August erhalten Dienstnehmer neue Arbeitsverträge. Dann muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auch über folgende Aspekte informieren.

  • Die Dauer der Probezeit
  • Das Enddatum eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Alle Details eines Schichtsystems inklusive der Ruhezeiten
  • Alle Details bei Arbeit auf Abruf
  • Voraussetzungen und Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden
  • Die vollständige Zusammensetzung des Gehalts
  • Ansprüche auf Fortbildung
  • Name und Anschrift des Versorgungsträgers beim Bestehen einer betrieblichen Altersvorsorge
  • Alle Details zum Thema Kündigung, Fristen und Schutzklagen

Zahlreiche dieser Informationen müssen dann, anders als jetzt, bereit ab dem ersten Tag eines neuen Arbeitsverhältnisses schriftlich vorliegen. Dazu zählen beispielsweise das Gehalt und die Arbeitszeit. Für andere Informationen hat der Arbeitgeber sieben Tage, bzw. einen Monat Zeit. Experten gehen davon aus, dass die Umsetzung im Zug der schriftlichen Aushändigung des Arbeitsvertrages erfolgen wird. Dazu werden die Unternehmen voraussichtlich ihre Musterverträge anpassen. Doch was passiert mit Altverträgen?

Das gilt bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen

Arbeitsverträge, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden, sind grundsätzlich von diesen Änderungen nicht betroffen, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt dies. Danach hat der Arbeitgeber sieben Tage Zeit, um seinen Beschäftigten die gewünschten Vertragsinformationen zu erteilen.

Verschärfte Sanktionen bei jeder Art von Fehler

Sollte sich der Arbeitgeber weigern, diesem Ansuchen nachzukommen, dann drohen ihm jetzt finanzielle Sanktionen. Auch das ist neu, denn bisher hatte er keine unmittelbaren Folgen zu befürchten. Jetzt verschärft der Gesetzgeber die Sanktionen allerdings empfindlich. Eine Missachtung der Bestimmungen hat zur Folge, dass die Behörden ein Bußgeld verhängen können. Diese kann eine Höhe von bis zu 2.000 Euro erreichen. Dies gilt bei jedem nur erdenklichen Fehler. Das betrifft also nicht nur den Inhalt des Arbeitsvertrages, sondern auch die verspätete Aushändigung.

Mit der Gesetzesänderung schafft der Bundestag die Basis für eine umfassende Information der Arbeitnehmer über ihre Beschäftigung. Sie haben nun das Recht auf schriftliche Darlegung aller wesentlichen Details und können sich bei einer Weigerung des Arbeitgebers entsprechend dagegen wehren.

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