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Selbstständig sein und zusätzlich Hartz IV bekommen?

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Sie kommen als Fotograf oder Kioskbesitzer nicht immer aus den eigenen Mitteln über die Runden? Sie brauchen zusätzlich die Hilfe vom Jobcenter? Das ist legitim – doch die Bundesagentur für Arbeit will genau das nun einschränken.

Selbstständige, deren selbst erwirtschaftetes Einkommen zu gering ist, um damit über die Runden kommen zu können, konnten zusätzlich Gelder aus dem Hartz IV Programm beziehen. Nach den Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll das nun künftig nur noch für eine zeitlich begrenzte Übergangszeit möglich sein. Das sehen jedenfalls interne Vorschläge der BA zur Rechtsvereinfachung von Hartz-IV-Leistungen vor. Das geht aus Meldungen hervor die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Diese Regelung betrifft bundesweit ca. 125.000 Selbstständige, deren Einkünfte zum Leben nicht ausreichen.

Nach dem aktuellen Stand der Informationen würde das Anrecht auf Hartz IV – Leistungen auf eine Zeit von drei Jahren begrenzt werden. Hat der Gewerbetreibende es bis dahin nicht geschafft, seine Selbstständigkeit so erfolgreich zu gestalten, dass er davon leben kann, so soll er das Gewerbe abmelden müssen. Zur Begründung heißt es dazu, dass Hartz IV  nicht dazu da ist, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft zu unterstützten. Im Umkehrschluss heißt das, wer aus seiner Selbstständigkeit heraus Hartz IV beziehen möchte, muss glaubwürdig belegen, dass sich das Geschäft prinzipiell wirtschaftlich auch alleine tragen kann. Ist das nicht der Fall – soll der Gewerbetreibende wieder einen regulären Job wahrnehmen.

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