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Schulen sind finanziell Sache der Länder

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Seit 2006 ist es dem Bund per Grundgesetz quasi verboten, sich in der Bildungslandschaft finanziell zu engagieren. Das soll nun anders werden, doch die geistigen Mütter und Väter der potenziellen Koalitionspartner werden sich darin nicht einig, ob der Bund auch (Ganztags-) Schulen mitfinanzieren darf.

Die Auswirkungen wären weitreichend und würden sich zweifellos massiv auf die Bildungs- und Arbeitswelt auswirken. Das Verbot ist dabei keine völlige politische Verirrung, es ist ein legitimer Teil unserer föderalen, dezentralen Staatsstruktur, die in der Tat viele Vorteile hat. Politiker treffen in diesem Konstrukt vor Ort die Entscheidungen, die auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt sind. Dabei liegt dann auch die finanzielle Verantwortlich in der Politik vor Ort. Somit werden die knappen öffentlichen Mittel offiziell zielgenau und sparsam eingesetzt.

Forscher des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung haben nun in einer Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erarbeitet wer finanziell davon profitieren würde, wenn es gelänge, die Zahl der Schulabbrecher zu verringern. In Summe  käme das dem Bund einschließlich der Bundesagentur für Arbeit etwa zur Hälfte zugute. Die Länder haben immerhin noch zu einem Drittel einen Vorteil daraus.

Wenn die Länder also mehr Geld in frühkindliche Bildung, Sprachkurse und Schulen stecken, könnten, wäre der Bund der klare Gewinner. Somit gibt es nicht nur aus einem sozialen Engagement  besonders starke Anreize, zum Beispiel in die Bildung von Kindern aus benachteiligten Elternhäusern zu investieren. Es würde die Arbeitswelt und Einzelfälle deutlich nach vorne bringen.

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