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Minderjährige Kinder kein Grund für Absagen bei Bewerbungen

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Bewerbung

Wenn Arbeitgeber Frauen nicht einstellen, weil sie unterstellen, dass die Frauen die Kinder betreuen müssen, diskriminieren die Bewerberinnen damit. So fiel eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aus.

Buchhalterin fühlt sich benachteiligt 

In einem aktuellen Fall ging es um eine Frau, die sich als Buchalterin bei einem Radiosender bewerben wollte. Sie erhielt ihre Bewerbungsunterlagen mit einer Absage zurück. Auf dem Lebenslauf befand sich eine handschriftliche Notiz, die sich auf die Ehe und das siebenjährige Kind bezog. Die Frau empfand dies als offensichtliche Diskriminierung, da der Arbeitgeber wohl vermutete, dass die Kinderbetreuung ein Problem sein könnte und die Frau beides nicht vereinbaren könnte. Sie klagte daher auf Schadensersatz.

Gericht sieht Diskriminierung

Das Landesarbeitsgericht Hamm gab der Frau nun Recht. Der Vermerk beim Kind, 7 Jahre alt, der unterstrichen und mit Ausrufezeichen versehen war, zeigte ganz offensichtlich den Einfluss auf die Entscheidung zur Absage. Zudem hatte die Frau das Alter des Kindes nicht angegeben, der Personalchef hatte dies extra ausgerechnet. Der Arbeitgeber sei hier zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Frau für die Betreuung des Kindes verantwortlich ist, und nicht z. B. auch der Vater. Für das Gericht stellt dies eine Diskriminierung aufgrund der Mutterschaft per se und aufgrund des Geschlechts dar. So sprach das Gericht die Entschädigung zu.

Grundsätzliche Regelungen

Generell stellen sich viele Mütter und Väter die Frage, ob sie die Kinder im Lebenslauf angeben sollen oder ob der Nachwuchs bei der Bewerbung besser verschwiegen wird. Rein rechtlich darf ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass private Informationen dieser Art angegeben werden, etwa, ob man alleinerziehend ist. Hier kommt es auch darauf an, ob man sich bei einem großen Konzern oder eher bei einem kleineren oder mittelständischen Unternehmen bewirbt. Wer in der Bewerbung etwa angibt, dass er ledig oder geschieden ist, gilt schnell als persönlich gescheitert oder als schwierige Persönlichkeit eingeschätzt. Jungen Bewerberinnen unterstellt man, bald heiraten und Kinder bekommen zu wollen. Selbst bei jungen Männern ist die Familienplanung immer häufiger ein Thema. Bei Kindern empfehlen Experten, Kinder höchstens im Bewerbungsgespräch zu erwähnen. Für die Arbeitgeber ist dabei vor allem wichtig, dass die Kinderbetreuung die Arbeit nicht beeinträchtigt. Kinder ab 12 sollte man grundsätzlich erwähnen, um mögliche Auszeiten erklären zu können.

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