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Kann der Chef einen Coronatest fordern?

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Corona Test

Noch ist sie nicht umgesetzt, doch die Coronatestpflicht am Arbeitsplatz rückt näher. Die Regierung diskutiert derzeit darüber, doch in den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist sie bereits Realität. Durch die Tests könnten Infizierte früher erkannt werden, das funktioniert jedoch nur bei einer entsprechenden Frequenz. Zuletzt meldeten die Wirtschaftsverbände, dass angeblich bereits 80 bis 90 Prozent der Betriebe ihre Präsenzbeschäftigen testen würden.

Angesichts dieser Entwicklung ist es kein Wunder, dass sich immer mehr Arbeitnehmer fragen: Kann der Chef einen Coronatest fordern? Deutschland testet längst an den ungewöhnlichsten Orten. Ob in den Apotheken, in Schulen oder sogar im Shoppingcenter, wer einen Coronatest machen möchte, hat dazu eine Vielzahl an Möglichkeiten.

Ein negativer Test ist Voraussetzung für zahlreiche Unternehmungen

Immerhin ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens mittlerweile ein negativer Test Voraussetzung dafür, um teilnehmen zu können. Das betrifft nicht nur den Termin beim Friseur oder bei der Kosmetikerin, sondern auch das Shoppen. Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten bereits Schnelltests an. Eine Pflicht gibt es derzeit noch nicht, doch das könnte sich durchaus ändern.

In den Schulen von NRW müssen sich alle Schüler zweimal in der Woche testen lassen. Diese strukturierte Testung in den Bildungseinrichtungen soll die Schulen sicherer machen und infizierte Schüler rechtzeitig herausfiltern. Doch die Ansteckungsgefahr in Großraumbüros ist sicherlich höher. Trotzdem gibt es bisher noch keine Testpflicht.

Die Politik möchte 90 Prozent erreichen

Die Bundesregierung wollte es nun ganz genau wissen und gab eine Umfrage in Auftrag. Dabei wurden 2.500 Mitarbeiter von insgesamt 1.000 Unternehmen in Deutschland befragt. Das Ergebnis zeigt, dass aktuell nur rund die Hälfte der Firmen ihren Beschäftigen die Möglichkeit gibt sich vor Ort testen zu lassen. Doch das erscheint der Politik noch viel zu wenig.

Sie möchte zumindest 90 Prozent erreichen. Die Unternehmen selbst berichtet hingegen von Beschaffungsproblemen bei den Tests. Wenn es der Regierung nun gelingen würde, diese Lieferengpässe zu beheben, befürchten zahlreiche Arbeitnehmer eine Testpflicht am Arbeitsplatz. Hier könnte es zu einem rechtlichen Konflikt kommen.

Persönlichkeitsrechte gegen Arbeitsschutz

Schließlich würden in so einem Fall die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen auf den Arbeitsschutz prallen. Juristen können die Frage zur Coronatestpflicht derzeit noch nicht ausreichend beantworten, denn das Problem wurde vor Gerichten noch nicht ausreichend geklärt. IM Falle einer betrieblichen Testpflicht müssten schließlich die Interessen des Arbeitnehmers und jene des Arbeitgebers gegeneinander abgewogen werden.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für den Arbeitsschutz in seinem Unternehmen zuständig. Wenn sich ein Mitarbeiter nicht auf das Coronavirus testen lässt, könnte er seine Kollegen gefährden. Andererseits können Mitarbeiter auf ihre Persönlichkeitsrechte pochen. Schließlich stellt eine Testpflicht einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Integrität dar. Die Diskrepanz lässt derzeit die Köpfe der Juristen rauchen.

Der Wirtschaftsminister möchte abwarten

Das rechtliche Problem ließe sich allerdings mit einer eigenen Coronaschutzverordnung umgehen. Wenn diese den Betrieben anordnet ihre Mitarbeiter regelmäßig testen zu lassen, wären diese gezwungen diese umzusetzen, wenn sie ihren Betrieb öffnen wollen. Wenn Mitarbeiter in diesem konkreten Fall den Coronatest verweigern, darf ihnen der Arbeitgeber den Zugang zum Arbeitsplatz und die Lohnzahlung verweigern.

Bisher zeichnet sich jedoch keine gesetzliche Festlegung ab. Die Gewerkschaften sind zwar dafür, doch der Wirtschaftsminister möchte weiter abwarten. Gut möglich also, dass am Ende die Freiwilligkeit darüber entscheidet, ob eine Testpflicht am Arbeitsplatz kommt. Die rechtliche Beurteilung der einzelnen Maßnahmen wird am Ende wohl das Bundesarbeitsgericht treffen.

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