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Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn liegt vor

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Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat ihre Hausaufgaben erstmal erledigt. Der bis zuletzt umstrittene Gesetzesentwurf zum bundesweit flächendeckenden Mindestlohn ist fertiggestellt. Diesem Entwurf zufolge soll es nur wenige Ausnahmeregelungen geben. Aus den Reihen der Union wurde allerdings schon Protest gegen den Entwurf laut.

Der Entwurf sieht die Einführung der viel zitierten 8,50 Euro pro Stunde als gesetzlichem Mindestlohn für den 1. Januar 2015 vor. Diese Regelung soll branchenübergreifend und quer durch alle Bundesländer (Deutschlandkarte nach 1989) greifen. Der Entwurf folgt dabei dem Koalitionsvertrag, der für einzelne Branchen Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2017 vorsieht. Dabei handelt es sich um Niedriglohn – Bereiche. Nach Aussagen der Arbeitsministerin Andrea Nahles werden 3,7 Millionen Beschäftigte, die zurzeit noch weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, vom Mindestlohn profitieren können.

Die Altersgrenze für den Mindestlohn bleibt bei 18 Jahren, wie es von der SPD gewünscht war. Komplett ausgenommen vom Mindestlohn sind nun nur Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Union hatte eigentlich mehr Ausnahmen vom Mindestlohn gefordert und CSU-Chef Horst Seehofer plädiert noch immer dafür, dass Rentner, Minijobber und Saisonarbeiter nicht vom Mindestlohn profitieren sollen. Das 57 Seiten umfassende Machwerk des Gesetzentwurfs befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung. Schon am 2. April soll der Entwurf im Kabinett beraten werden.

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