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Arbeitsrecht aus besonderer Perspektive

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Einem jüdischen Religionslehrer wurde von der israelitische Religionsgemeinschaft Baden gekündigt. Er hatte ein Haus an ein Bordell vermietet. Das Arbeitsgericht in Karlsruhe bestätigte sowohl die Kündigung als auch den Grund dafür. Die Vermietung einer Immobilie an ein Bordell passt nicht zur Vorbildfunktion eines Religionslehrers.

Dieser Ex-Religionslehrer ist auch Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer Immobilienfirma. Diese hatte vor rund 8 Jahren in Baden-Baden ein Haus erworben. Darin wurden nun zwei Wohnungen an ein Bordell vermietet und auch als solches genutzt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren kassierte er die entsprechende Miete dafür. Das Arbeitsgericht sah darin nun den ausreichend großen Verstoß gegen die Loyalitätspflichten gegenüber besagtem jüdischen Arbeitgeber. Diese Situation entspricht nicht seiner Vorbildfunktion als Religionslehrer. Eine Wiedereinstellung oder eine Weiterbeschäftigung ist für den Arbeitgeber offiziell nicht mehr zumutbar. (Az.1 Ca 210/13).

Gegen die fristlose Kündigung spracht für das Gericht das lange Arbeitsverhältnis des Lehrers. Außerdem hatte zum Zeitpunkt der Kündigung der Bordellbetrieb in besagten Wohnungen nicht mehr statt gefunden. Die Art der Vermietung ist im Zusammenhang mit Durchsuchungen und Ermittlungen wegen möglicher finanzieller Unregelmäßigkeiten entdeckt worden. Der Lehrer, der diese Immobilie unterhielt, war es auch, der dieser Gemeinde vorstand. Er wurde dieses Amtes enthoben.

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