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Akzeptanz von persönlicher Schutzkleidung steigt

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Hier ist sicher nicht das Portal für Gedenk- und Feiertage. Doch der 28. April ist der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Natürlich ist es die  Aufgabe des Arbeitnehmers auf die Sicherheit im eigenen Bereich zu achten, doch die Arbeitgeber sind verpflichtet, auf einwandfreie Schutzkleidung zu achten.

Real vorhandene Gefahren Arbeitsplatz werden noch immer unterschätzt. In Summe lässt sich allerdings feststellen, dass sich ein positiver Trend bemerkbar macht. Der TÜV stellt im Rahmen der Überprüfungen fest, dass die Tragequote der persönlichen Schutzausrüstungen im Verlauf der letzten Jahre deutlich gestiegen ist.

Unternehmen sind in der Pflicht, eventuelle Gefährdungen an den jeweiligen Arbeitsplätzen zu ermitteln und dann geeignete Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung zu ergreifen. Wird dabei das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen notwendig und deswegen angeordnet,  muss dies präzise und trennscharf definiert sein. Die so festgelegte Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber für jeden davon betroffenen Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Dass dürfen dann aber nur Teile sein, mit eine CE-Kennzeichnung – ein Verwaltungszeichen gemäß der EU-Verordnung 765/2008 – haben

Die Arbeitnehmer sind dann allerdings auch zum Tragen dieser persönlichen Schutzausrüstung per Gesetz verpflichtet. Nur so kann ein optimaler Schutz gewährleistet werden. Ist dann davon mal etwas defekt oder sonst unbrauchbar geworden, das sofort melden. Der Verzicht auf die Schutzausrüstung kann zu einem Bußgeld führen. Nach einem Unfall kann der Versicherungsschutz in Frage gestellt werden.

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