Beiträge von bienchen71

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    ... hat in der Zeit von ...bis ... als Bäckereifachverkäuferin gearbeitet.
    Zu ihren Aufgaben gehörte die bedarfsgerechte Disposition, Warendarbietung und der Verkauf von Backwaren. Die dem Berufsbild der Bäckereifachverkäuferin entsprechenden Anforderungen hat sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
    Sie war stets ehrlich, fleißig und pünktlich.
    Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten war stets einwandfrei.
    Das Beschäftigungsverhältnis endete auf eigenen Wunsch. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.